
Begriffsdefinition: Beeinträchtigung oder Behinderung?
Definition nach dem Sozialgesetzbuch
Seit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 gilt in Deutschland ein reformierter Behinderungsbegriff. 2018 hat dieser auch Einzug in das Sozialgesetzbuch (SGB) gefunden: „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können“ (Paragraf 2, Absatz 1, Satz 1, SGB IX).
Diese Definition wird auch „Soziales Modell von Behinderung“ genannt. Eine Beeinträchtigung ist demnach eine objektiv feststellbare Tatsache oder medizinisch messbare Diagnose, aus der sich nicht automatisch eine Behinderung ableiten lässt. Die Beeinträchtigung kann aber in Wechselwirkung mit Umwelt, sozialem Umfeld oder sonstigen Faktoren Barrieren hervorrufen, die einen Menschen an der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe hindern – dann liegt eine Behinderung vor (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2021).
Da viele Menschen mit Beeinträchtigung im Alltag durch Barrieren behindert werden, erleben und bezeichnen sie sich selbst oft als Menschen mit Behinderung. Viele wollen auch so bezeichnet werden, um zu verdeutlichen, dass ihre Behinderung ein ständiges Phänomen ist.
Die Begriffe im Überblick
- Personen haben eine dauerhafte, körperliche, seelische, geistige oder Sinnes- Beeinträchtigung
- Einstellungen des sozialen Umfelds und Gegebenheiten der Umwelt stellen für diese Personen Barrieren dar
- Durch das Zusammenwirken der Beeinträchtigung und der Barrieren können die Personen nicht gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben
- Personen haben eine dauerhafte objektiv feststellbare körperliche, seelische, geistige oder Sinnes- Beeinträchtigung
- Aus der Beeinträchtigung allein kann nicht abgleitet werden, ob die Personen gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben können.
So löst es die Aktion Mensch
Die Aktion Mensch verwendet aufgrund der oben genannten Definition in ihrer Kommunikation grundsätzlich den Begriff Behinderung.
Eine Ausnahme stellen unsere Studien dar: Hier unterscheiden wir je nach Studienthema zwischen Behinderung und Beeinträchtigung. Der Begriff Beeinträchtigung wird verwendet, wenn auf Grundlage der selbst wahrgenommenen Beeinträchtigung von Befragten erforscht wird, ob sie an ihrer Teilhabe gehindert sind. Der Begriff Behinderung wird verwendet, wenn eine Konstellation aus Beeinträchtigung und Barrieren vorliegt (zum Beispiel eine Schwerbehinderung), die die Teilhabe nachhaltig verhindert und deren Folgen (zum Beispiel Arbeitslosigkeit) erforscht werden soll. (siehe Schaubild “Einordnung von Beeinträchtigung und Behinderung”).

Noch Fragen?
Wer sich noch detaillierter mit der gesetzlichen Einordnung von Beeinträchtigung und Behinderung auseinandersetzen möchte und damit, welche Rechte der Begriff Behinderung mit sich bringt, kann sich hier noch weiter einlesen: