Das Wir gewinnt
Eine Laptop-Tastatur, darauf zwei Hände.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein internationaler Standard zur barrierefreien Gestaltung von Internetangeboten. Webseiten, die den Richtlinien der WCAG entsprechen sind für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen nutzbar, da technische Barrieren abgebaut werden.

Was sind die WCAG?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind internationale Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.Sie erklären, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht werden können. "Webinhalte" beziehen sich generell auf die Informationen in einer Webseite oder Web-Applikation, inklusive beispielsweise Text, Bilder, Formulare, Töne und Videos.

Sie decken unter anderem folgende Bereiche ab:

  • Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzer*innen wahrgenommen werden können – zum Beispiel durch ausreichende Kontraste oder Alternativtexte für Bilder.
  • Bedienbarkeit: Websites und Apps sollen mit verschiedenen Eingabemethoden nutzbar sein – etwa per Tastatur oder Screenreader.
  • Verständlichkeit: Inhalte und Funktionen müssen klar und nachvollziehbar sein – zum Beispiel durch einfache Sprache und konsistente Navigation.
  • Robustheit: Digitale Angebote sollen mit unterschiedlichen Technologien funktionieren – auch mit assistiven Hilfsmitteln wie Screenreadern oder Braillezeilen.

Diese vier Prinzipien helfen dabei, digitale Barrieren zu erkennen und abzubauen.

Wer soll die WCAG anwenden?

Damit eine Webseite von möglichst vielen Menschen mit Beeinträchtigung genutzt werden kann, ist es wichtig, dass sie von Grund auf entsprechend der Richtlinien der WCAG gestaltet ist. Aus diesem Grund bilden die WCAG eine gute Grundlage für:

 
  • Webentwickler, Autoren und Webdesigner
  • Entwickler von Werkzeugen zur Erstellung von Webinhalten
  • Entwickler von Testwerkzeugen zur Evaluation der Barrierefreiheit
  • andere, die einen technischen Standard für Barrierefreiheit benötigen.

Wer hat die WCAG entwickelt?

 Entwickelt werden die Kriterien der WCAG vom World Wide Web Consortium kurz W3C. Das W3C ist das Gremium zur Standardisierung der Techniken im World Wide Web. Es wurde 1994 gegründet. Das W3C ist eine Mitgliedsorganisation. Gründer und Vorsitzender ist Tim Berners-Lee, der als Erfinder des World Wide Web gilt.

Die WCAG 2.1

Die Aktion Mensch hat im vergangenen Jahr in Abstimmung mit der W3C und gemeinsam mit rund 30 Expert*innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine Übersetzung der derzeit gültigen Version der WCAG 2.1. erstellt. Wir danken allen Teilnehmenden für die rege Mitarbeit und Kommentierung. Da keine 100%ige Zustimmung zur endgültigen Version zustande kam, kann dieser Text zur Zeit nicht als von der W3C authorisierte Übersetzung veröffentlicht werden. Die Übersetzung hat jedoch die in der „Policy for W3C Authorized Translations“ beschriebenen Schritte eingehalten und wird von der  W3C als nicht-authorisierte Übersetzung in die Datenbank aufgenommen. Im Falle von Streitigkeiten ist das originale, englische Dokument die maßgebende Version der Spezifikation.

Die WCAG 2.0

Die Version WCAG 2.0 wurde 2008 verabschiedet. Diese Version liegt in einer deutschen Übersetzung vor, die auch offiziell vom W3C autorisiert wurde. Diese Übersetzung wurde von der Aktion Mensch koordiniert.
Sie besteht aus 12 Richtlinien, die vier Prinzipien zugeordnet sind: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Für jede Richtlinie gibt es testbare Erfolgskriterien auf drei Ebenen: A, AA und AAA.

 

WCAG, BFSG und BITV: Wie gesetzliche Vorgaben zusammenwirken

WCAG und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit  dem 28. Juni 2025 viele private Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen unter anderem Online-Shops, Apps und Selbstbedienungsterminals. Die technischen Anforderungen des BFSG orientieren sich an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf die WCAG 2.1, Level AA verweist.

Wer seine digitalen Angebote nach WCAG 2.1 umsetzt, erfüllt damit die zentralen Anforderungen des BFSG – und trägt dazu bei, digitale Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen.

WCAG und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)

Die BITV 2.0 regelt die Barrierefreiheit für digitale Angebote öffentlicher Stellen in Deutschland. Auch sie verweist auf die Norm EN 301 549 und damit auf die WCAG. Zusätzlich fordert die BITV Inhalte in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache.

Während das BFSG für private Anbieter gilt, ist die BITV für Behörden und andere öffentliche Einrichtungen verbindlich. Beide Regelungen ergänzen sich und verfolgen ein gemeinsames Ziel: eine digitale Welt, die für alle zugänglich ist.

Das könnte Sie auch interessieren