Das Wir gewinnt
Ein junger Mann steht auf den Hinterrädern seines Rollstuhls. Er befindet sich auf einem barrierefreien Skatepark. Im Hintergrund sind andere Personen auf Rollern zu sehen.

Barrierefreiheit – Was bedeutet das? 

Damit alle Menschen überall gleichberechtig teilhaben können, muss die Umwelt so gestaltet sein, dass niemand ausgeschlossen wird und sie von allen genutzt werden kann. Das heißt Barrierefreiheit. Lernen Sie die verschiedenen Formen von Barrierefreiheit kennen und erfahren Sie, warum Barrierefreiheit für alle Menschen wichtig ist.

Was bedeutet Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit bedeutet, dass Orte und Räume, aber auch Technik sowie Medien und Dienstleistungen so gestaltet sind, dass sie für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Zum Beispiel können breite Türen oder Rampen den Zugang zu einem Gebäude erleichtern. Wichtig ist auch, dass Informationen leicht zu verstehen sind. Auch für Menschen, die eine Seh- oder Hörbehinderung haben. Auch Webseiten sollen so gestaltet sein, dass alle sie benutzen können. Für die verschiedenen Bereiche gibt es viele verschiedene Anforderungen. Für die Lösungsfindung ist es wichtig Menschen mit Behinderung einzubeziehen. Sie können mit ihrer Erfahrung zeigen, wo Barrieren bestehen. Das Ziel von Barrierefreiheit ist es, die Teilhabe am kulturellen, politischen und sozialen Leben sowie an der Arbeitswelt für alle Menschen zu ermöglichen. 

Ein Mann im Rollstuhl ist im Kinosaal und schaut in die Kamera.

Behinderungsverständnis

Barrieren im Kontext von Behinderung haben auch etwas damit zu tun, was unter einer Behinderung generell verstanden wird. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) besagt, dass Behinderung keine persönliche Eigenschaft ist, sondern dass Menschen mit einer langfristigen Beeinträchtigung erst in der Wechselwirkung mit ihrem gesellschaftlichen Umfeld – den zahlreichen Hindernissen – eine Behinderung erfahren. 

Welche Formen von Barrierefreiheit gibt es?

Viele Menschen verstehen unter Barrierefreiheit, dass es zum Beispiel einen rollstuhlgerechten Zugang zu einem Eingang gibt also, dass räumliche Barrieren beseitigt werden. Das ist auch wichtig, jedoch ist Barrierefreiheit weitaus mehr. Bauliche Veränderungen reichen nicht aus, um eine uneingeschränkte Teilhabe am Alltag für alle zu ermöglichen. Barrierefreiheit betrifft auch, wie Menschen miteinander sprechen und ob alle alles gut verstehen können. Dazu gehört zum Beispiel, dass alle Menschen ein amtliches Formular verstehen oder, dass blinde und gehörlose Menschen einen Vortrag verfolgen können. Außerdem können technische Lösungen dabei unterstützen, Barrierefreiheit voranzutreiben und zum Beispiel digitale Angebote wie Webseiten und soziale Netzwerke zugänglich zu machen. 

Es gibt verschiedene Arten von Barrierefreiheit. Aber sie gehören alle zusammen und wirken besonders gut, wenn man sie gemeinsam denkt. Diese sind:

Was ist räumliche Barrierefreiheit?

Unter räumlicher Barrierefreiheit kann alles verstanden werden, dass mit baulichen Maßnahmen einhergeht. Darunter fallen zum Beispiel Gebäude, Wohnungen, Arbeitsstätten oder Mobilität. Außerdem gehört der öffentliche Raum dazu. Damit sind zum Beispiel Straßen, Gehwege oder öffentliche Plätze in Städten und Kommunen gemeint.

Das Ziel räumlicher Barrierefreiheit ist es, dass Menschen sich frei bewegen und ihren Alltag selbstbestimmt gestalten können. Dabei spielt der öffentliche Raum eine wichtige Rolle, denn dort passieren viele alltägliche Dinge: Zum Beispiel Einkaufen, zur Arbeit gehen oder zum Arzt gehen.

Darüber hinaus gehören auch Kultureinrichtungen oder Sport- und Freizeitstätten dazu. Das sind Orte, an denen Menschen sich treffen und miteinander sprechen können. Für öffentlich zugängliche Gebäude gibt es ein Regelwerk für die barrierefreie Planung. Zum Beispiel muss darauf geachtet werden, dass Gelände oder Räume ohne Schwellen und Stolperfallen zu erreichen sind. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass genügend Bewegungsfreiraum gegeben ist, zum Beispiel für Rollstuhlfahrer*innen. Das Regelwerk ist allerdings nur eine Empfehlung. Konkrete Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung von Gebäuden ist in den Bauordnungen der einzelnen Bundesländer festgelegt.

Ein junger Mann hilft einem jungen Mann im Rollstuhl eine Rampe hinauf. Daneben steht eine junge Frau und schaut zu.

Ein weiterer Aspekt räumlicher Barrierefreiheit ist barrierefreies Wohnen. Dafür ist es wichtig, dass Wohnungen und Gebäude so gebaut werden, dass alle sich darin selbstständig bewegen können. Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, welche Anforderungen jede*r Einzelne an einen Wohnraum hat, um darin gut leben zu können. Dazu gehört zum Beispiel die Unterstützung durch Assistenzen und Hilfsmittel. Dies trägt zu barrierefreiem Wohnen bei. Es gibt es viele verschiedene Wohnformen, damit Menschen ihren Alltag selbstbestimmt gestalten können. 

Zu räumlicher Barrierefreiheit gehört auch die Mobilität, also wie Menschen sich fortbewegen. Neben dem Auto oder Fahrrad als Fortbewegungsmittel ist der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ein zentraler Bestandteil. Dazu gehören Züge und Busse. Damit der ÖPNV uneingeschränkt nutzbar ist, müssen sowohl Haltestellen und Bahnhöfe als auch die Fahrzeuge für alle zugänglich sein. Dazu gehört zum Beispiel das Anheben von Bordsteinen oder die Beseitigung von Spalten zwischen Waggontüren und Bahnsteigen. Auch der Zugang zu einer Haltestelle muss barrierefrei sein, zum Beispiel durch breite Wege und eine Rampe. Das Personenbeförderungsgesetz hat festgelegt, dass der ÖPNV bereits seit Anfang 2022 barrierefrei sein soll. In der Realität ist es aber so, dass die Barrierefreiheit noch nicht überall umgesetzt ist.  

Was ist kommunikative Barrierefreiheit?

Klare und verständliche Kommunikation ist für eine gesellschaftliche Teilhabe besonders wichtig. Es gibt viele verschiedene Wege, wie Menschen sich miteinander verständigen und Informationen austauschen. Damit alle Menschen selbstbestimmt leben können ist es wichtig, dass alle uneingeschränkten Zugang zu Informationen haben.

Manche Menschen haben jedoch eingeschränkte Sinne, weshalb es ihnen schwerfällt, Informationen richtig anzunehmen. Deswegen ist eine Leitlinie kommunikativer Barrierefreiheit das „Zwei-Sinne-Prinzip“. Das Prinzip beschreibt, dass Informationen durch mindestens zwei der fünf Sinne wahrgenommen werden müssen, um eine umfassendere Aufnahme und ein besseres Verständnis zu ermöglichen.

Beispiele für kommunikative Barrierefreiheit

Einfache und Leichte Sprache werden vor allem bei geschriebenem Text verwendet und helfen dabei Informationen für alle Menschen verständlich zu machen. Beide Sprachformen nutzen kurze Sätze und einfache Wörter. Dadurch werden Aussagen klarer und leichter zu verstehen. Bilder können zusätzlich eingesetzt werden, um das Verständnis zu fördern. Es gibt jedoch Unterschiede zwischen den beiden Sprachformen. Leichte Sprache ist Teil der Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention und richtet sich speziell an Menschen mit Behinderungen, während Einfache Sprache breiter gefasst ist und auch Personen mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten sowie ältere Menschen anspricht. Texte in Leichter Sprache folgen bestimmten Regeln und müssen von professionellen Dienstleistern erstellt werden. Einfache Sprache hingegen hat kein Regelwerk und kann von allen Menschen genutzt werden.

Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist seit Mai 2002 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) als eigenständige Sprache anerkannt. Sie besteht aus Handzeichen, Mimik und Körperhaltung und hat eine eigene Grammatik sowie ein umfassendes Vokabular. Sie wird insbesondere von nicht-hörenden und schwerhörigen Personen genutzt. In Deutschland nutzen etwa 200.000 Menschen die Deutsche Gebärdensprache. Laut der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit bildet sie das soziale und kulturelle Fundament der deutschen Gebärdensprachgemeinschaft. In den verschiedenen Regionen Deutschlands gibt es außerdem verschiedene Dialekte der Deutschen Gebärdensprache. Auch international gibt es Unterschiede. Weltweit gibt es rund 200 verschiedene Gebärdensprachen, die verschiedenen Regeln folgen und einen eigenen Wortschatz haben. 

Gebärdensprache kann auch zu digitaler Barrierefreiheit beitragen. Erfahren Sie mehr beim Punkt „Technische und Digitale Barrierefreiheit“.

Es ist wichtig, mit und über Menschen mit Behinderung respektvoll zu sprechen. So entstehen keine Vorurteile oder Barrieren. Deswegen sollten alle Menschen darauf achten, welche Begriffe und Formulierungen sie verwenden. Auch eine vorurteilsfreie Darstellung in den Medien gehört zu kommunikativer Barrierefreiheit. Dazu gehört zum Beispiel der Journalismus, Filme oder Werbung.

Manche Wörter oder Redewendungen lassen Menschen mit Behinderung bemitleidenswert erscheinen. Zum Beispiel klingt der Satz: „Eine Person ist an den Rollstuhl gefesselt“, so, als könnte die Person nicht selbst über ihr Leben bestimmen. Besser ist: „Die Person sitzt im Rollstuhl.“ Das klingt neutral und respektvoll.

In den Medien kommt es außerdem vor, dass Menschen mit Behinderung als Held*innen oder Inspirationsquelle dargestellt werden. Was oftmals als Kompliment gemeint ist, reduziert die Person jedoch auf ihre Behinderung. Die australische Journalistin und Aktivistin Stella Young (1982-2014) führt dazu in einem Vortrag ein Beispiel an, bei dem Menschen mit einer sichtbaren Behinderung beim Sport auf Plakaten zu sehen sind. Daneben stehen motivierende Sätze wie: „Bevor du aufgibst, versuch es!“ Sie sagt, dass diese Bilder und Sprüche nur dem Zweck dienen, Menschen ohne Behinderung zu inspirieren. Dadurch entsteht das Narrativ, dass Menschen ohne Behinderung erst recht etwas schaffen können, wenn es auch Menschen mit einer Behinderung schaffen, so Young. Sie nennt das „Inspiration Porn“. Dabei werden Menschen mit Behinderung als eine einheitliche Gruppe betrachtet. Diese Sichtweise können Menschen von Plakaten oder anderen Medien übernehmen und reproduzieren.

Weitere ähnliche Beispiele aus den Medien hat das Projekt „Leidmedien“ des Sozialhelden e. V. auf ihrer Webseite gesammelt. Dort finden Sie auch ein Verzeichnis mit Begriffen über Behinderung sowie Erklärungen dazu. Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Hessen e. V. hat außerdem 10 Knigge-Tipps für einen respektvollen Umgang mit Menschen mit Behinderung herausgegeben.

Der Sänger Max Giesinger sitzt mit einer Gitarre auf einer kleinen Bühne vor Publikum. Neben ihm ist eine Gebärden-Performerin zu sehen.
Deaf Performerin Laura Valyte übersetzt ein Konzert von Max Giesinger in Köln in Gebärdensprache. 

Bei der barrierefreien Gestaltung von Veranstaltungen ist es wichtig, verschiedene Kommunikationsformen zu berücksichtigen. Dafür sollten im Vorfeld die Bedürfnisse der Teilnehmenden abgefragt werden. Außerdem sollte in der Ankündigung in Form von Flyern, Newslettern oder auf der Webseite darüber informiert werden, welche Maßnahmen für Barrierefreiheit ergriffen werden. 

Zum Beispiel nutzen viele gehörlose Menschen die Gebärdensprache und benötigen Gebärdensprachdolmetscher*innen, um Vorträge oder Gesprächsrunden verfolgen zu können. Andere Personen nutzen eine Schriftdolmetschung, um den gesprochenen Text zusätzlich geschrieben wahrnehmen zu können. Blinde oder sehbehinderte Menschen brauchen wiederum eine Beschreibung für Fotos und Videos oder die Bereitstellung von schriftlichen Informationen in Brailleschrift. Generell ist die Verwendung von Einfacher und verständlicher Sprache ein erster Schritt zur Barrierefreiheit. Außerdem sollten alle Menschen, die in die Organisation eingebunden sind, sowie Moderator*innen für eine verständliche und klare Sprache sensibilisiert werden. 

Eine Deaf Performance, also eine Übersetzung der Musik von einer gehörlosen Person, kann ein Konzert für Menschen mit Hörbehinderung öffnen. Der Unterschied zu einer Übersetzung durch eine hörende Gebärdensprachdolmetscher*in ist laut der Aktionsgruppe „Deaf Performance Now“, dass das Publikum sich vielmehr mit der Person auf der Bühne, die ebenfalls taub ist, identifizieren kann. Taube Menschen werden dadurch in das Konzert mit eingebunden und finden nicht nur im Publikum statt.

Was sind technische und digitale Barrierefreiheit? 

Technische Hilfsmittel können Barrierefreiheit in vielen Bereichen vorantreiben und Menschen mit einer Beeinträchtigung im Alltag unterstützen. Auch für digitale Barrierefreiheit sind technische Lösungen unverzichtbar wie zum Beispiel ein Screenreader, der sehbehinderte Menschen dabei unterstützt, Inhalte von Webseiten zu erfassen. 

Digitale Barrierefreiheit bedeutet: Alle Menschen sollen das Internet und digitale Geräte gut benutzen können – egal, ob sie eine Behinderung haben oder nicht. So können alle die Vorteile der digitalen Welt nutzen. Ziel digitaler Barrierefreiheit ist es, digitale Teilhabe für alle zu ermöglichen und dadurch Chancengleichheit zu fördern. 

Digitale Barrierefreiheit umfasst zum Beispiel Webseiten und Webshops, aber auch soziale Netzwerke. Dabei gibt es einige Überschneidungen mit der kommunikativen Barrierefreiheit. Zum Beispiel sollten Texte in Leichter oder Einfacher Sprache formuliert sein, damit auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen komplexe Inhalte verstehen können. Zusätzlich hilft es, wenn eine Seite verständlich aufgebaut ist und eine übersichtliche Struktur hat. Bilder und Grafiken sollten durch Bildbeschreibungen ergänzt werden, damit Menschen mit einer Sehbehinderung diese erfassen können. Außerdem gilt auch hier das Zwei-Sinne-Prinzip, wonach Informationen durch mindestens zwei der fünf Sinne zugänglich sein müssen. Besonders in sozialen Medien wie Instagram und TikTok, deren Inhalte zu einem großen Teil aus Videos bestehen, sind Untertitel, Audiodeskriptionen oder eine Übersetzung in Gebärdensprache essenziell, um digitale Teilhabe zu ermöglichen. Für alle digitalen Angebote sollte außerdem auf ausreichende Farbkontraste geachtet werden. Das verbessert die Lesbarkeit und Informationen sind leichter zu erfassen. 

Wenn technische, digitale und kommunikative Barrierefreiheit zusammen gedacht und umgesetzt werden, bieten sie eine Vielzahl an Chancen für eine inklusive Gesellschaft.

zwei haende bedienen ein smartphone. im hintergrund ist ein schreibtisch mit tastatur und computermaus zu sehen.

Wem nützt Barrierefreiheit?

Barrierefreiheit ist für alle gut. Für Menschen mit und ohne Behinderung und Menschen, die nur vorübergehend eingeschränkt sind. Für Kinder und ältere Menschen und auch für Familien. Eine Gesellschaft, in der es weniger Barrieren gibt, ermöglicht eine gleichberechtigtere Teilhabe am Leben. 

Zum Beispiel helfen breite Gehwege und Rampen sowohl Familien mit Kinderwagen als auch Senioren oder Menschen, die in einem Rollstuhl sitzen. Texte und Informationen, die einfach zu verstehen sind, nutzen nicht nur Menschen mit Lernschwierigkeiten – auch Menschen, die nicht gut lesen können oder nur wenig Deutsch verstehen, profitieren davon. Besonders an Orten, an denen Menschen sich nicht auskennen oder bei amtlichen Angelegenheiten ist es für alle von Vorteil, wenn Informationen so einfach wie möglich zu verstehen sind. Jeder Mensch kann im Laufe des Lebens auf Barrierefreiheit angewiesen sein, zum Beispiel durch einen Unfall oder durchs älter werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich alle Menschen für eine barrierefreie Gesellschaft einsetzen. 

Gibt es eine Pflicht zur Barrierefreiheit?

In Deutschland ist die Barrierefreiheit in verschiedenen Gesetzen und Pflichten geregelt. Außerdem gibt es europäische und internationale Gesetze, die auch für Deutschland gelten. 

Seit 2002 gibt es in Deutschland das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Es richtet sich an staatliche Institutionen wie zum Beispiel Gerichte, Ministerien oder die Agentur für Arbeit. Diese Einrichtungen müssen demnach barrierefrei zugänglich sein und auch Informationen müssen für alle verfügbar gemacht werden, zum Beispiel in Gebärdensprache oder durch andere Kommunikationshilfen. Auch die Webseiten und Internet-Angebote von staatlichen Einrichtungen müssen barrierefrei sein, so steht es in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).

Das BGG enthält außerdem Vorschriften für den Bau von Gebäuden oder Bahnhöfen. Diese sind allerdings nur als Empfehlung zu betrachten und müssen auf Ebene der Bundesländer geregelt und umgesetzt werden. 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Dienstleister*innen dazu, ihre digitalen Angebote wie zum Beispiel Online-Shops barrierefrei zu machen. Es tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Das BFSG ist die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht. Der EAA ist eine Richtlinie, die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen europaweit sicherstellt. Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind demnach dazu verpflichtet, Gesetze und Verordnungen für Barrierefreiheit zu erlassen. Der EAA wurde 2019 beschlossen.  

 

 

Auf nationaler Ebene gibt es die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Das ist ein Völkerrechtsvertrag, in dem die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung festgeschrieben sind. Das Abkommen gilt in 177 Ländern, die dem Vertrag bisher zugestimmt haben. Für Deutschland ist es seit 2009 rechtsgültig. In der UN-BRK steht, was die einzelnen Länder tun müssen, damit Bürger*innen mit Behinderung ihre Menschenrechte auch wirklich nutzen können. Die Umsetzung von Inklusion ist eine zentrale Forderung der UN-BRK und gilt damit als Menschenrecht. 

Das könnte Sie auch interessieren

Ein Mann sitzt an einem Laptop und lacht.

Barrierefreie Webseiten

Ist Ihre Webseite barrierefrei? Machen Sie jetzt den Test und erhöhen Sie die Zufriedenheit Ihrer Nutzer*innen. Wir geben Ihnen Tipps und Check-Listen an die Hand, wie Sie Ihre Webseite barrierefrei umsetzen können.
Zwei Hände auf einer bunten Tastatur.

Wie barrierefrei sind deutsche Online-Shops?

Ab 2025 sind privatwirtschaftliche Anbieter*innen digitaler Produkte und Dienstleistungen gesetzlich verpflichtet, ihre, Angebote barrierefrei zu gestalten. Die Aktion Mensch und Google haben in einem Test die Barrierefreiheit der in Deutschland meistbesuchten Onlinehops überprüft.
Illustration einer bunt angezogenen vierköpfigen Personengruppe, die für Vielfalt steht, unter ihnen eine männliche Figur mit Armprothese, eine im Rollstuhl und eine Frau mit Blindenhund. Auf dem blauen Hintergrund ist ein E-Mail-Symbol zu sehen.

Unser Newsletter

Bleiben Sie mit unserem kostenlosen Newsletter immer auf dem Laufenden – mit regelmäßigen Informationen, Tipps und Anregungen rund um das Thema Inklusion und Barrierefreiheit. Jetzt anmelden!