Budget für Arbeit: Ein Weg aus der Werkstatt
Wer arbeitet hier: Philipp Adolf
Behinderung: Kognitive Einschränkung
Job: Landwirtschaft
Unterstützung: Budget für Arbeit und durch den Integrationsfachdienst

© Jann Hoefer
Budget für Arbeit
Das Budget für Arbeit soll Menschen mit Behinderung helfen, einen Arbeitsplatz außerhalb der Werkstatt, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Es wurde 2018 mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführt. Mehr zum Budget für Arbeit erfahren Sie hier.
Ende 2022 verabschiedete die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts. Einen zentrale Rolle darin spielt das Budget für Arbeit, das mit dem Gesetz als Lohnkostenzuschuss erhöht und vor allem bei Arbeitgeber*innen bekannter gemacht werden soll. Den Gesetzesentwurf und Stellungnahmen dazu von Verbänden finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Hilfe vom Integrationsfachdienst
Zurzeit betreut sie 23 Werkstattbeschäftigte, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen und von denen die meisten zwischen 18 und 23 Jahre alt sind. Ihre Klienten betreut sie regelmäßig bis Ende der Probezeit und dann je nach Bedarf. Sie überprüft zum Beispiel, ob sie angemessen angeleitet werden und im eigenen Tempo arbeiten dürfen, ob vielleicht ein Job-Coach engagiert werden muss und wenn es Probleme gibt, setzt sie sich mit allen Beteiligten an einen Tisch. Berufswünsche nimmt sie grundsätzlich ernst. Gemeinsam mit den Integrationsassistenten der Werkstatt überlegt sie: "Was muss derjenige dazu lernen? Wo kann er das lernen? Was kostet das? Kann er das? Welche Arbeitgeber kommen in Frage?" Denn was ist am Ende das Schlimmste, das passieren kann? "Jemand probiert etwas aus und scheitert. Und hat erfahren, dass es – vielleicht noch – nicht das Richtige für ihn war.
Integrationsfachdienst
Erster Arbeitsmarkt: Qualifizierung durch Praktika
Philipp Adolf war schon während der letzten beiden Schuljahre vom IFD begleitet worden. Damals begann er, sich durch Praktika für seinen jetzigen Job zu qualifizieren. Mit Eingang in die Werkstatt durchlief er die üblichen Stationen: erst drei Monate Eingangsverfahren, in dem sein Werkstattanspruch offiziell festgestellt wurde, anschließend 24 Monate Berufsbildungsbereich.
Einen Großteil dieser Zeit verbrachte er bei seinem künftigen Arbeitgeber, lernte dort unter anderem die Ferkelaufzucht und schaffte den Treckerführerschein. "Viele meiner Klienten schätzen es, dass sie schon im Eingangsverfahren in Betrieben arbeiten können", erzählt Petra Mönstermann. "Weil sie sagen: `Ich hab ja schon so viel gemacht, ich will nicht in die Werkstatt`. Ihnen kann ich dann antworten: `Brauchst Du auch nicht`. Zwar ist die Werkstatt noch Anstellungsträger, doch gemeinsam arbeiten wir am Ziel erster Arbeitsmarkt."
Für Philipp Adolf hat der allgemeine Arbeitsmarkt ein echtes Mehr an Selbständigkeit gebracht. Er zog bei seinen Eltern aus und teilt sich nun eine Wohnung mit seinem Bruder. "Gerade lerne ich für den PKW-Führerschein", sagt er. "Den will ich für meinen Job und für mich selbst."