
Bundesteilhabegesetz: Stolperstein Teilhabeplanung?
Inhaltsverzeichnis
- Gesamt- und Teilhabeplanung: Neues Verfahren mit großer Bedeutung
- Mehr Selbstbestimmung aber auch mehr Bürokratie
- Bundesteilhabegesetz: Gutes Ziel mit Stolpersteinen
- Zu wenig Partizipation von Menschen mit Behinderung
- Bedarfsermittlung im Bundesteilhabegesetz braucht Vertrauen
- Teilhabeplankonferenz: Auf die Teilnehmer*innen kommt es an
- Fragebögen müssen barrierefrei werden
- Teilhabeplanung: EUTB unterstützt Menschen mit Behinderung
Gesamt- und Teilhabeplanung: Neues Verfahren mit großer Bedeutung
Wenn es um den Kontakt mit Behörden geht, haben viele Menschen mit Behinderung Ängste, etwas Falsches zu sagen oder nicht die benötigten Unterlagen zu finden. Schließlich hängen davon für sie oft wichtige Entscheidungen ab. Das gilt ganz besonders für die mit dem Bundesteilhabegesetz eingeführte Gesamt- beziehungsweise Teilhabeplanung. Denn mit diesem Verfahren soll seit einiger Zeit ermittelt werden, welche Leistungen Menschen mit Behinderung für ihre Unterstützung bewilligt und welche Teilhabemöglichkeiten ihnen dadurch ermöglicht werden.
Mehr Selbstbestimmung aber auch mehr Bürokratie
Für personenzentrierte Hilfen haben viele gekämpft. Und damit auch für das Recht zu wählen sowie Leistungen in der eigenen Wohnung, in einer Wohngemeinschaft oder in einer besonderen Wohnform in Anspruch nehmen zu können. Denn damit kann die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung gestärkt werden. Wichtig dafür ist die Erhebung, welche Leistungen die einzelnen behinderten Menschen genau brauchen. Doch damit verbunden ist leider auch ein höherer bürokratischer Aufwand, denn man muss nun genau hinschauen, was jeder einzelne Mensch mit Behinderung braucht. Die Trennung der existenzsichernden Leistungen – wie etwa die Unterkunfts- und Verpflegungskosten – von den Assistenz- und Unterstützungsleistungen zur Teilhabe, geht damit einher. So schwierig der Übergang zu den neuen Regelungen im Bundesteilhabegesetz zum Teil auch ist, diese Veränderungen bieten eine wichtige Grundlage. Damit Menschen mit Behinderung zukünftig passgenauere Hilfen bekommen und hoffentlich selbstbestimmter leben können.

Ottmar Miles-Paul
Ottmar Miles-Paul engagiert sich seit Mitte der 1980er-Jahre für die Selbstbestimmung und Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung sowie für Inklusion und Barrierefreiheit. Der in Kassel lebende, seh- und hörbehinderte Sozialarbeiter und Publizist hat sich mit vielen anderen in den Gesetzgebungsprozess zum Bundesteilhabegesetz eingemischt. Derzeit koordiniert er unter anderem ein Projekt des NETZWERK ARTIKEL 3 zur Partizipation behinderter Menschen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes und wirkt in vielen Beiräten und Gremien dazu mit.
Bundesteilhabegesetz – gutes Ziel mit Stolpersteinen
Das Ziel ist daher meines Erachtens gut. Ob der Weg und die Wahl der Mittel es auch sind, wird sich erst herausstellen. Einige Stolpersteine zeichnen sich schon ab. Dass es beispielsweise kein bundeseinheitliches Instrument zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfs gibt, erschwert den Austausch der Betroffenen. So variieren nun von Bundesland zu Bundesland die Fragebögen und Vorgehensweisen in den Gesprächen mit den Betroffenen bei der Bedarfsermittlung.
Zu wenig Partizipation von Menschen mit Behinderung
Hinzu kommt, dass bei der Eingliederungshilfe von der Gesamtplanung gesprochen wird, während sonst der Begriff der Teilhabeplanung verwendet wird. Das sorgt für Verwirrung. Betroffene wurden bei der Entwicklung der Fragebögen in den einzelnen Bundesländern wenig beteiligt und bei den Schulungen der „Experten*innen“, die nun den Bedarf behinderter Menschen ermitteln sollen, kaum einbezogen. Auch das waren nicht gerade vertrauensbildende Maßnahmen der Kostenträger. Dabei baut die Teilhabeplanung doch eigentlich auf einer guten Partizipation auf. Berichte von nicht eingehaltenen Fristen durch Behörden, wodurch behinderte Menschen und ihre Assistent*innen in große Bedrängnis geraten sind, verunsichern zusätzlich. Gerade Menschen mit Behinderung, die beispielsweise ein persönliches Budget nutzen, aber auch Dienstleister, die Unterstützungsleistungen anbieten, brauchen Planungssicherheit. Sie sollten nicht lange auf Bewilligungen warten müssen.
Bedarfsermittlung im Bundesteilhabegesetz braucht Vertrauen
Bei der Bedarfsermittlung und der Teilhabeplanung gilt es besonders, Vertrauen zu schaffen. Dafür ist es wichtig, sensibel mit den zum Teil sehr privaten Themen umzugehen. Hier werden zum Beispiel Fragen im Hinblick auf Hygiene oder den Lebensstil gestellt, die sich nicht einmal enge Vertraute zu stellen wagen. Daher sollten sich diejenigen, die die Bedarfsermittlung durchführen, stets vor Augen halten, wie es für sie wäre, wenn sie solche Fragen beantworten müssten. Sie sollten gut abwägen, welche Fragen bei den Einzelnen wirklich wichtig sind und wie diese erklärt werden können.
Teilhabeplankonferenz: auf die Teilnehmer*innen kommt es an
Auch sollte sehr sensibel damit umgegangen werden, wer an den Gesamtplan- beziehungsweise Teilhabeplankonferenzen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetz wirklich teilnehmen muss. Diese Frage sollte mit den behinderten Menschen abgestimmt werden. Bisherige Erfahrungen zeigen, dass es bezüglich der geforderten Selbstauskünfte und der Teilhabekonferenzen viel Verunsicherung bei Betroffenen gibt. Umso wichtiger, dass die richtigen Vertrauenspersonen mit am Tisch sitzen.
Fragebögen müssen barrierefrei werden
Es gilt weiterhin, die in den Fragebögen formulierten Fragen besser an die Bedürfnisse und Erfahrungen der einzelnen Betroffenen anzupassen. Ein Mensch mit einer Lernschwierigkeit braucht beispielsweise Leichte Sprache und kann sich wahrscheinlich nicht so lange konzentrieren. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen haben zum Teil sehr schlechte Erfahrungen mit Aktenberichten über sich gemacht. Einige stehen daher Befragungen sehr skeptisch gegenüber. Und bei Menschen mit Kommunikationsbehinderungen oder bei denjenigen, die unterstützte Kommunikation benötigen, gilt es, Barrierefreiheit herzustellen, mehr Zeit mitzubringen und sich auf das Wichtigste zu konzentrieren.
Teilhabeplanung: EUTB unterstützt Menschen mit Behinderung
Gute Schulungen für diejenigen, die die Bedarfe ermitteln, werden also auch zukünftig nötig sein – aber hoffentlich dann mit Beteiligung behinderter Menschen, die ihre Erfahrungen einbringen können. Wichtig ist aber auch, dass Menschen mit Behinderung Unterstützung bekommen, um sich gut auf die Gespräche vorbereiten zu können. Hier können einerseits beispielsweise die Berater*innen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) eine wichtige Rolle spielen. Die über 500 im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes geförderten Beratungsstellen können wichtige Tipps geben. Sie können den Betroffenen im Vorfeld der Bedarfsermittlung helfen, ihren genauen Unterstützungsbedarf herauszufinden. So können sie besser vorbereitet in die Bedarfsermittlung gehen. Menschen mit Behinderung können auch eine Person, der sie vertrauen, zur Unterstützung in die Bedarfsermittlung und Teilhabekonferenz mitnehmen. Die Antragsteller*innen können dabei selbst entscheiden, wer das sein soll. Das kann ein Familienangehöriger, Berater*in, Freund*in, gesetzliche Betreuer*in oder Dienstleistungserbringer*in sein.
Es gilt also, Vertrauen zu schaffen, – denn das ist der Kitt für eine gute Gesamt- beziehungsweise Teilhabeplanung. Und es ist die Grundlage für das Gefühl, dass man nicht mit Gegnern, sondern mit Freunden an einem Tisch sitzt.