Das Wir gewinnt
Drei Männer tragen Kochjacken und stehen vor einem Foodtruck.

Mitarbeiter*innen über das Budget für Arbeit beschäftigen

Motivierte Arbeitskräfte finden, Lohnkosten senken und Ihr Unternehmen fit für die Zukunft machen. Es gibt ein gutes Instrument, um diese drei Ziele zu erreichen: Das Budget für Arbeit. Was das ist und wie es funktioniert, erklären wir in diesem Artikel.
Neue Broschüre zum Budget für Arbeit
Die neue Broschüre der Aktion Mensch zum Budget für Arbeit und Ausbildung zeigt Arbeitgeber*innen anschaulich, wie das Budget in Unternehmen zum Einsatz kommen kann.

Was ist das Budget für Arbeit?

Das „Budget für Arbeit“ ist ein Lohnkostenzuschuss. Sie bekommen ihn, wenn Sie Menschen mit Behinderung einstellen, die sonst in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten würden. Das sind häufig Menschen mit sogenannten „geistigen Behinderungen“ oder mit psychischen Erkrankungen. 

Der Staat zahlt dauerhaft bis zu 75 Prozent der Lohnkosten für diesen Arbeitsplatz. Zusätzlich gibt es Gelder für die Unterstützung des neuen Mitarbeitenden, zum Beispiel durch eine Assistenzkraft oder durch ein Jobcoaching. Wie viel gezahlt wird, hängt vom Bedarf des Menschen mit Behinderung ab. Es wird für jeden Fall individuell berechnet. Viele Vorteile also, sowohl für Sie als auch für die Arbeitnehmenden.

Es gibt einige Voraussetzungen, um das Budget für Arbeit nutzen zu können. Die zukünftige Arbeitskraft

  • muss in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) arbeiten oder die Berechtigung dazu haben.
  • braucht schon vor Beantragung des Budgets für Arbeit einen Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
  • muss mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten.
  • bekommt einen marktüblichen Lohn.

Kommt das Arbeitsverhältnis zustande, müssen Sie dafür nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Denn der oder die Mitarbeitende gilt als voll erwerbsgemindert. Das bedeutet, er oder sie hat einen Anspruch auf Leistungen der WfbM. Sollte es mit der neuen Aufgabe nicht klappen, hat der Mitarbeitende jederzeit das Recht, in die WfbM zurückzukehren.

Gesetzliche Grundlage des Budgets für Arbeit

Die gesetzliche Grundlage für das Budget für Arbeit ist in Paragraf 61 des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) geregelt. Darin steht, welche Leistungen es gibt und wer Anspruch darauf hat. Der Paragraf wurde mit dem Bundesteilhabegesetz 2018 eingeführt.

Welcher Leistungsträger zuständig ist, ist ebenfalls gesetzlich im § 14 SGB IX geregelt.

Was ist das Budget für Ausbildung?

Das Budget für Ausbildung funktioniert ganz ähnlich wie das Budget für Arbeit. Es unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, eine anerkannte Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu machen. Auch hier geht es hauptsächlich um Menschen mit Lernschwächen oder mit einer psychischen Erkrankung. Die Ausbildung dauert zwei bis dreieinhalb Jahre. 

Die Voraussetzungen für das Budget für Ausbildung sind die gleichen wie beim Budget für Arbeit. Eine kommt jedoch ergänzend dazu: Die zukünftige Arbeitskraft darf vorher noch keine abgeschlossene Berufsausbildung gemacht haben.

Welchen Aufwand habe ich als Arbeitgeber*in?

Mit dem Antragsverfahren für das Budget für Arbeit haben Sie als Arbeitgeber*in nichts zu tun. Das macht der Bewerber oder die Bewerberin mit Unterstützung der WfbM, der Agentur für Arbeit oder mit der Eingliederungshilfe selbst. Träger der Eingliederungshilfe ist abhängig vom Wohnort, meist ein Landschaftsverband oder das Sozialamt der entsprechenden Stadt. 

Wenn sich also eine Person bei Ihnen bewirbt, die ein Recht auf das Budget für Arbeit hat, braucht sie nur eine entsprechende Stellenzusage und einen Arbeitsvertrag. Genau wie jeder andere Bewerber*innen auch.

Wie läuft eine Einstellung über das Budget für Arbeit ab?

Sie haben eine neue Arbeitskraft gefunden, die eine Werkstatt-Berechtigung hat? Der Arbeitsvertrag liegt schon vor? Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt? Dann ist Ihre Arbeit erst einmal beendet. So läuft es im Hintergrund weiter:

  • Die neue Arbeitskraft stellt mit entsprechender Unterstützung den Antrag auf das Budget für Arbeit beim Träger der Eingliederungshilfe.
  • Sie reicht die Unterlagen ein, zum Beispiel den Arbeitsvertrag, eine Tätigkeitsbeschreibung, Informationen zu den Arbeitszeiten und so weiter.
  • Der Träger der Eingliederungshilfe prüft den Antrag und legt die Förderhöhe fest: Für den Lohnkostenzuschuss, die eventuell notwendige Assistenz, Aufwand für zusätzliche Qualifizierung und so weiter.
  • Unter Umständen zieht der Träger den Integrationsfachdienst (IFD) oder Reha-Berater*innen der Agentur für Arbeit beratend hinzu.
  • Der Träger der Eingliederungshilfe schickt den Bescheid über das Budget.
  • Das Arbeitsverhältnis kann beginnen. Begleitende Unterstützung oder Jobcoaching werden – auch mit Hilfe der Beratungs-Organisationen – nach Bedarf organisiert.
  • Normalerweise gibt es einmal im Jahr ein Gespräch mit einem Vertreter oder einer Vertreterin der Eingliederungshilfe. So sehen alle, ob das Arbeitsverhältnis gut läuft oder ob eventuell die Unterstützung angepasst werden muss.
  • Sollte es mit dem Arbeitsverhältnis nicht klappen, kann die Arbeitskraft zurück in die WfMB gehen.
Drei Männer in Kochjacken stehen in einem Foodtruck. Der mittlere bereitet Essen zu.

Welche Vorteile bietet das Budget für Arbeit mir als Arbeitgeber*in? 

Der größte Vorteil ist aus Sicht der Arbeitgeber*innen der Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des Bruttogehalts. So sinken die Lohnkosten erheblich, und Sie bekommen eine vollwertige Arbeitskraft. Inklusion lohnt sich also. Aber es gibt noch weitere Vorteile.

Die Träger der Eingliederungshilfe zahlen auch Arbeitsassistenzen, Jobcoaching oder technische Hilfen, wenn sie benötigt werden. So werden Sie als Arbeitgeber*in bei Einarbeitung und Begleitung der neuen Arbeitskraft entlastet. Zum Beispiel steht Ihnen der Integrationsfachdienst beratend und unterstützend zur Seite. 

Wenn Sie mehr als 20 Mitarbeitende haben, können Sie durch die Einstellung eines Menschen mit Behinderung Ihre Ausgleichsabgabe reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Denn die Arbeitskraft mit Budget für Arbeit wird auf die Beschäftigungsquote nach § 154 SGB IX angerechnet.

Dass Ihr Unternehmen sich für Inklusion einsetzt und sie aktiv umsetzt, können Sie für Ihre Öffentlichkeitsarbeit nutzen. So werden andere mögliche Bewerber*innen auf Ihr Unternehmen aufmerksam. Die Vielfalt ist ein gutes Aushängeschild und sorgt für Mitarbeiterbindung.

Wie finde ich Mitarbeiter*innen, die das Budget für Arbeit nutzen können?

Sie möchten nicht warten, bis sich zufällig ein Bewerber oder eine Bewerberin mit Recht auf Budget für Arbeit bei Ihnen meldet? Dann können Sie auch selbst suchen, zum Beispiel hier:

  • Nehmen Sie Kontakt mit Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Ihrer Nähe auf. Viele haben so genannte Integrationsbegleiter*innen, die Arbeitgebende und passende Kandidat*innen zusammenbringen. 
  • Wenden Sie sich an den örtlichen Integrationsfachdienst (IFD). Diese Stellen sind in der Region bestens vernetzt und unterstützen Sie gern. 
  • Bei der Agentur für Arbeit und in den Jobcentern gibt es so genannte Reha/SB-Teams. Sie sind für schwerbehinderte Menschen und Rehabilitation zuständig. Dadurch kennen sie wahrscheinlich schon passende Arbeitskräfte für Sie. 
  • Nehmen Sie an Jobmessen für Menschen mit Behinderung und an Inklusionstagen teil. Sprechen Sie über Ihre Pläne. 
  • Kontaktieren Sie Förderschulen und Berufsbildungsbereiche von WfbM

Wo finde ich mehr Informationen? 

  • In kurzen Broschüren zeigt die Aktion Mensch, was es bei Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung zu beachten gibt. Zur Broschüre für Arbeitgeber*innen .
  • Zur Rekrutierung, Einstellung und Integration von Mitarbeitenden mit Behinderung vermittelt das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) zusammen mit der Aktion Mensch alles Wichtige. Zum Wegweiser.
  • Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber gibt es seit 2022. Sie wissen alles über Inklusion im Arbeitsleben und haben das passende Netzwerk an Kontakten. Zu den Ansprechstellen.
  • Für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen gibt es alle Informationen zum Budget für Arbeit im Familienratgeber. Zu den Informationen.

Das könnte Sie auch interessieren