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Schulbegleitung: Ein Erfolgsmodell

Die Helene-Lange-Schule erlebt Schulbegleitung in einer besonderen Form: Das Büro des Trägers ist im Erdgeschoss des Schulgebäudes untergebracht. Deshalb sind die Schulbegleiter immer vor Ort und ansprechbar. Alle Schulbegleiter in der Gesamtschule gehören zum Team der Firma Sorgenfrei. Ihr Büro ist eine wichtige Anlaufstelle für Schüler, Lehrer und Sozialpädagogen.

Schulbegleiter - Ein wichtiger Anker im inklusiven Schulalltag

Sie heißen Schulbegleiter, Schulassistenten, Integrationshelfer, Inklusionsassistenten, Individualbegleiter – und sind im Alltag vieler Schulen mittlerweile fester Bestandteil. Denn durch ihren Einsatz ist der Schulbesuch für viele Kinder und Jugendliche mit geistigen, körperlichen oder seelischen Einschränkungen überhaupt erst möglich.
Früher übernahmen Schulbegleiter insbesondere pflegerische Aufgaben und machten damit möglich, dass Kinder mit bestimmten Erkrankungen und Behinderungen überhaupt am Unterricht teilnehmen konnten. Heute sind sie auch für Kinder mit emotional-sozialen Teilhabeeinschränkungen da. Sie unterstützen Schüler aber im Unterricht und in typischen Schulsituationen – immer dann, wenn diese nicht ausreichend alleine zurechtkommen. Schulbegleiter helfen Kindern und Jugendlichen dabei, ihre Aufgaben organisiert und strukturiert zu erledigen sowie bei der Kommunikation mit Lehrern und Mitschülern.

 

Schulbegleiter sorgen dafür, dass Schüler nicht in Gefahrensituationen geraten oder unbeaufsichtigt das Schulgelände verlassen. Sie sind ein wichtiger Anker für Schüler und geben ihnen emotionalen Beistand im Laufe des Schulalltags – und dadurch mehr Sicherheit.

Schulbegleiter*innen sind in vielen Situationen zur Stelle, falls Schüler*innen aufgrund ihrer persönlichen Bedarfe Unterstützung brauchen. Durch ihre Anwesenheit wird Schule stärker auf die Bedürfnisse der Kinder angepasst. Davon profitieren zum Beispiel:

  • Autistische Schüler*innen oder Kinder mit sozial-emotionalem Förderbedarf, denn sie können besser mit der Klasse oder Lehrern*innen kommunizieren
  • Kinder, die manchmal eine Auszeit brauchen und so den Klassenraum in Begleitung verlassen dürfen
  • Schüler*innen, die Hilfe brauchen, um Regeln einzuhalten, zu verstehen und besser zu befolgen
  • Schüler*innen, die so konzentrierter am Unterricht teilnehmen oder besser Lernzeiten nutzen
  • Schüler*innen, die Stresssituationen mit Hilfe besser bewältigen. Schulbegleiter*innen zeigen ihnen Wege, um mit Stress umzugehen und erhöhen so die Frusttoleranz der Schüler*innen.
  • Schüler*innen, die zum Beispiel bei der Arbeit mit Werkzeugen oder Chemikalien im Chemieunterricht Hilfe und Beaufsichtigung brauchen
Schulbegleiter*innen sind keine Zweitlehrer*innen. Sie unterrichten also nicht. Die Rollenverteilung im Klassenzimmer ist klar geregelt. Schulbegleiter*innen sorgen dafür, dass Kinder lernen und dem Unterricht folgen können. Im Idealfall ergänzen sich Lehrkräfte und Schulbegleiter*innen.

Das ist unterschiedlich geregelt. Häufig gibt es eine 1:1-Betreuung. Jedem Kind mit Förderbedarf wird also eine eigene Betreuerin zugewiesen. Kritiker*innen sehen in diesem Konzept die Gefahr, dass ein Schüler*innen durch die exklusive Begleitung stigmatisiert wird und schlechter in die Klassengemeinschaft hineinfindet. Gibt es mehrere Kinder mit Förderbedarf in einer Klasse, sind außerdem gleich mehrere Erwachsene mit im Raum. Bei der Betreuung im Verhältnis 1:2 oder 1:3 kümmert sich ein Schulbegleiter*innen um mehrere Schüler*innen. Eine weitere Variante ist die Pool- und Budgetlösung. Dabei steht einer Schule ein fester Pool an Schulbegleiter*innen zur Verfügung. Die Stunden aller Kinder mit Förderbedarf gehen gewissermaßen in einen Topf. (In Oldenburg geht der Trend inzwischen zu dieser pauschalierten Lösung, s. Video) Beide Varianten bedürfen der Einwilligung der Eltern. Der Vorteil: Das Konzept ermöglicht der Schule mehr Flexibilität beim Einsatz der Schulbegleiter*innen. Die Schulbegleiter*innen werden nicht zwingend nur einem Kind sondern gegebenenfalls auch einer ganzen Klasse zugeteilt und sind somit für mehrere Kinder gleichzeitig ansprechbar. So können sie auch jene Kinder unterstützen, die keinen ausgewiesenen  Teilhabeeinschränkungen haben aber dennoch Hilfe benötigen.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Rubrik "Fragen & Antworten"

Schulbegleiter*innen oder Integrationshelfer*innen müssen nicht immer eine spezielle Ausbildung haben es gibt aber auch Fälle in denen ausdrücklich eine Fachkraft bewilligt wird und einzusetzen ist, vor allem wenn emotionale und soziale Teilhabeeinschränkungen vorliegen. Die Männer und Frauen sind teilweise Hilfskräfte. Viele sind aber beispielsweise auch gelernte Erzieher, Sozial-, Heil- oder auch Sonderpädagog*innen und Heilerziehungspfleger*innen. Ideal ist es, eine große Bandbreite anzubieten, um möglichst alle Förderbedarfe abzudecken.

Dass es kein einheitliches Curriculum oder eine klar geregelte Aus- und Weiterbildung für Schulbegleiter*innen gibt, führt vielfach zu Unsicherheiten oder Problemen. Erste Schritte hin zu einer Professionalisierung der Schulbegleitung werden beispielsweise mit einem Modellprojekt des Instituts für Schulbildung und Sozialmanagement in Thüringen gemacht. Für die Verwaltung und Organisation von Tätigkeiten der Integrationshilfe setzen sich unter anderem die Diakone oder der Caritasverband ein. Schulleitungen und Lehrer fragen sich mitunter, wie sie es schaffen sollen, die Integrationshelfer*innen reibungslos in das komplexe vorhandene Schulsystem zu integrieren. Wie lassen sich die Schulbegleiter*innen zum Beispiel in bestehende Teamstrukturen einbinden? Inwiefern ist eine Beteiligung an der Bildungsarbeit möglich? Hier kann eine Professionalisierung der Schulbegleiter viel bewirken. Es gibt verschiedene Projekte und Initiativen, die für die Zukunft eine Professionalisierung von Schulbegleiter*innen anstreben. Dadurch soll auch ihre Rolle im Schulalltag stärker gewürdigt werden. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden beispielsweise als Kompaktkurse der Träger angeboten. Themen der Professionalisierung sind unter anderem: Kommunikation, Gesprächsführung und Deeskalationsstrategien, pflegerische Grundlagen und Basisinformationen zu Behinderungsformen, und rechtliche Grundlagen. Auch anschließende Praktika in Schulen sind möglich.

Die Lebenshilfe hat ein PDF zu dem Thema ins Netz gestellt, das Sie hier aufrufen können.

Kinder mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung können je nach Beeinträchtigung und Bedarf einen Anspruch auf Schulbegleitung haben. Die sogenannte Eingliederungshilfe kann aber auch für Kinder mit einer emotional-sozialen Behinderung beantragt werden. Dazu gehören zum Beispiel Schüler*innen mit Autismus aber auch jene, die von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Die Schulbegleitung ist eine Form der Eingliederungshilfe und im Sozialgesetzbuch geregelt. Der Bedarf wird immer im Einzelfall geprüft.
Die Erziehungsberechtigten müssen den Antrag stellen. Hinweise und Tipps, ob womöglich eine Teilhabeeinschränkung besteht und eine Schulbegleitung erforderlich ist, können Lehrkräfte geben. Es ist aber immer eine Begutachtung des Kindes durch eine Ärztin oder einen Arzt notwendig, damit der Antrag bewilligt wird. Anträge für eine Schulbegleitung müssen bei körperlichen und geistigen Behinderungen beim Sozialamt, bei (drohenden) seelischen Behinderungen beim Jugendamt gestellt werden (In Oldenburg ist das Amt für Teilhabe und Soziales eine Anlaufstelle für alle Antragsfälle). Die Länder oder Schulträger übernehmen derzeit keine Kosten.

Ob eine Kostenübernahme nach den Sozialgesetzbüchern möglich ist, ist in jedem Fall zu prüfen. Je nach Behinderung tragen die örtlichen Sozialämter oder Jugendämter die Kosten. Bei manchen Erkrankungen zahlt die Kranken-, beziehungsweise Pflegekasse für die Schulbegleitung.
Schulbegleiter*innen sind bei Schulträgern, Diensten eines Schulträgers, eines Dienstes der Behindertenhilfe oder bei Eltern angestellt. Meistens werden freie Träger beauftragt. Mitunter sind Schulbegleiter*innen auch auf Honorarbasis beschäftigt, was dann mitunter mit Risiken einer Selbstständigkeit verbunden ist – zum Beispiel keine Gehaltszahlung in den Ferien oder im Krankheitsfall.

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