Häufige Fragen
Antwort von Birgit Gräf Schmaljohann:
Das Budget für Arbeit erleichtert Menschen mit Behinderung der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt und ermöglicht damit eine dauerhafte Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Das Budget für Arbeit beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber sowie Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz. Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, können ein Budget für Arbeit beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den S eiten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) .
Zusätzlich zum Budget für Arbeit gibt es seit Anfang 2020 auch das Budget für Ausbildung. Es soll (jungen) Menschen mit Behinderungen eine reguläre Ausbildung als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen ermöglichen. Das Budget für Ausbildung zielt auf die Erstausbildung am Übergang von der Schule in den Beruf ab. Es umfasst sowohl anerkannte Ausbildungsgänge als auch Fachpraktiker*innen-Berufe, die theoriegeminderte Ausbildungsinhalte aufweisen können. Die Ausbildungsvergütung wird im vollen Umfang vom Leistungsträger gezahlt. Neben der Ausbildungsvergütung werden auch die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz bezahlt. Leistungsträger ist in der Regel die zuständige Agentur für Arbeit. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz ".
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Das Budget für Arbeit erleichtert Menschen mit Behinderung der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt und ermöglicht damit eine dauerhafte Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Das Budget für Arbeit beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber sowie Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz. Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, können ein Budget für Arbeit beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den S eiten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) .
Zusätzlich zum Budget für Arbeit gibt es seit Anfang 2020 auch das Budget für Ausbildung. Es soll (jungen) Menschen mit Behinderungen eine reguläre Ausbildung als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen ermöglichen. Das Budget für Ausbildung zielt auf die Erstausbildung am Übergang von der Schule in den Beruf ab. Es umfasst sowohl anerkannte Ausbildungsgänge als auch Fachpraktiker*innen-Berufe, die theoriegeminderte Ausbildungsinhalte aufweisen können. Die Ausbildungsvergütung wird im vollen Umfang vom Leistungsträger gezahlt. Neben der Ausbildungsvergütung werden auch die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz bezahlt. Leistungsträger ist in der Regel die zuständige Agentur für Arbeit. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz ".
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Das Budget für Arbeit erleichtert Menschen mit Behinderung der Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt und ermöglicht damit eine dauerhafte Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Das Budget für Arbeit beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss an den Arbeitgeber sowie Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz. Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, können ein Budget für Arbeit beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf den S eiten der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) .
Zusätzlich zum Budget für Arbeit gibt es seit Anfang 2020 auch das Budget für Ausbildung. Es soll (jungen) Menschen mit Behinderungen eine reguläre Ausbildung als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen ermöglichen. Das Budget für Ausbildung zielt auf die Erstausbildung am Übergang von der Schule in den Beruf ab. Es umfasst sowohl anerkannte Ausbildungsgänge als auch Fachpraktiker*innen-Berufe, die theoriegeminderte Ausbildungsinhalte aufweisen können. Die Ausbildungsvergütung wird im vollen Umfang vom Leistungsträger gezahlt. Neben der Ausbildungsvergütung werden auch die Kosten für Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz bezahlt. Leistungsträger ist in der Regel die zuständige Agentur für Arbeit. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz ".
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Akademiker*innen mit Behinderung haben leider noch immer geringere Karriere- und Beschäftigungschancen in hochqualifizierten Berufsfeldern als nicht behinderte Akademiker*innen. Doch an dieser Situation lässt sich (immer) etwas ändern.
Denn es gibt ganz unterschiedliche Dinge und Wege, um berufliche Teilhabe von Akademiker*innen mit Behinderung zu ermöglichen bzw. voranzutreiben. Das bedeutet zwar, dass es keinen allgemeingültigen und universellen „Waschzettel“ gibt, aber gerade darin liegt das Potenzial.
Außerdem profitieren nicht nur Akademiker*innen mit Behinderung, wenn ihre Chancen zur beruflichen Teilhabe und ihre beruflichen Perspektiven ausgebaut werden. Die Erfahrung zeigt, dass es häufig konkrete Beispiele braucht, um zu sensibilisieren und dazu beizutragen, dass sich die Karrierechancen von Akademiker*innen mit Behinderung positiv verändern. Diese Beispiele können konkrete Projekte wie AKTIF sein, die Arbeitgeber*innen als Vorbild dienen können, oder auch konkrete Erfahrungen, die im Arbeitsalltag gesammelt wurden und werden. So wirken sich z.B. Teams aus Akademiker*innen mit und ohne Behinderung positiv auf den Arbeitsalltag aus, da in ihnen – ganz allgemein und nicht nur bezogen auf Behinderung – z.B. neue Blickwinkel und Themenschwerpunkte entstehen können, aber auch neue Lösungsstrategien entwickelt werden.
Mit anderen Worten: In diesen Teams wird Kreativität im Umgang mit inhaltlichen und organisatorischen Herausforderungen im Arbeitsalltag sehr begünstigt. Andere positive Einflüsse können beispielsweise ein Führungsstil sein, der sich durch Offenheit und flache Hierarchien auszeichnet, das Bestreben, Kommunikation am Arbeitsplatz möglichst barrierearm zu gestalten, oder Technik im Sinne einer inklusiveren Arbeitswelt zu nutzen. So könnten z.B. Video-Calls, dort wo sie es behinderten Akademiker*innen erleichtern, beruflich teilzuhaben, auch nach der Pandemie beibehalten werden.
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Akademiker*innen mit Behinderung haben leider noch immer geringere Karriere- und Beschäftigungschancen in hochqualifizierten Berufsfeldern als nicht behinderte Akademiker*innen. Doch an dieser Situation lässt sich (immer) etwas ändern.
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Außerdem profitieren nicht nur Akademiker*innen mit Behinderung, wenn ihre Chancen zur beruflichen Teilhabe und ihre beruflichen Perspektiven ausgebaut werden. Die Erfahrung zeigt, dass es häufig konkrete Beispiele braucht, um zu sensibilisieren und dazu beizutragen, dass sich die Karrierechancen von Akademiker*innen mit Behinderung positiv verändern. Diese Beispiele können konkrete Projekte wie AKTIF sein, die Arbeitgeber*innen als Vorbild dienen können, oder auch konkrete Erfahrungen, die im Arbeitsalltag gesammelt wurden und werden. So wirken sich z.B. Teams aus Akademiker*innen mit und ohne Behinderung positiv auf den Arbeitsalltag aus, da in ihnen – ganz allgemein und nicht nur bezogen auf Behinderung – z.B. neue Blickwinkel und Themenschwerpunkte entstehen können, aber auch neue Lösungsstrategien entwickelt werden.
Mit anderen Worten: In diesen Teams wird Kreativität im Umgang mit inhaltlichen und organisatorischen Herausforderungen im Arbeitsalltag sehr begünstigt. Andere positive Einflüsse können beispielsweise ein Führungsstil sein, der sich durch Offenheit und flache Hierarchien auszeichnet, das Bestreben, Kommunikation am Arbeitsplatz möglichst barrierearm zu gestalten, oder Technik im Sinne einer inklusiveren Arbeitswelt zu nutzen. So könnten z.B. Video-Calls, dort wo sie es behinderten Akademiker*innen erleichtern, beruflich teilzuhaben, auch nach der Pandemie beibehalten werden.