Das Wir gewinnt

Häufige Fragen

Antwort von Christoph Metzler:

Zuerst gilt es, Ihre regulären Stellenausschreibungen im Internet und Printformaten zu überprüfen. Sprechen Sie explizit an, dass Sie offen für Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind? Erwähnen Sie Maßnahmen, wie Sie bereits heute Menschen mit Behinderung unterstützen, gleichberechtigt Teil Ihres Teams zu sein? Und falls Sie noch keine Mitarbeiter*innen mit Behinderung haben: Was planen Sie, um die Bedürfnisse von Fachkräften mit Behinderung in Ihrer Personalarbeit zu berücksichtigen?

Danach gilt es zu überprüfen, ob weitere Rekrutierungswege gegangen werden können. Klassische Partner sind dabei jene Bildungseinrichtungen, die Menschen mit Behinderung als Zielgruppe haben. Das sind in der Regel Berufsbildungswerke bei einer Erstausbildung und Berufsförderungswerke bei einer Umschulung. Suchen Sie im Internet die nächsten Adressen, machen Sie sich selbst einen Eindruck vor Ort und bieten Sie Stellen und Praktika für Absolvent*innen an.

Sehr hilfreich können nicht zuletzt auch persönliche Kontakte sein. Gehen Sie zu den örtlichen Sportgruppen für Menschen mit Behinderung und nehmen Sie weiterhin Kontakt zu Selbsthilfeinitiativen vor Ort auf. Ja, das mag für Sie erst einmal ungewohnt sein, aber diese Organisationen sind bestens vernetzt. Und vergessen Sie nicht im Unternehmen offen zu sagen, dass Sie Fachkräfte mit Behinderung suchen und sich über Empfehlungen freuen! Wenn sich Ihre Bereitschaft herumspricht, wird auch die Zahl der Initiativbewerberbungen steigen.

Direkten Link zu diesem Artikel kopieren:

War die Antwort hilfreich?

Antwort von Christoph Metzler:

Zuerst gilt es, Ihre regulären Stellenausschreibungen im Internet und Printformaten zu überprüfen. Sprechen Sie explizit an, dass Sie offen für Bewerbungen von Menschen mit Behinderung sind? Erwähnen Sie Maßnahmen, wie Sie bereits heute Menschen mit Behinderung unterstützen, gleichberechtigt Teil Ihres Teams zu sein? Und falls Sie noch keine Mitarbeiter*innen mit Behinderung haben: Was planen Sie, um die Bedürfnisse von Fachkräften mit Behinderung in Ihrer Personalarbeit zu berücksichtigen?

Danach gilt es zu überprüfen, ob weitere Rekrutierungswege gegangen werden können. Klassische Partner sind dabei jene Bildungseinrichtungen, die Menschen mit Behinderung als Zielgruppe haben. Das sind in der Regel Berufsbildungswerke bei einer Erstausbildung und Berufsförderungswerke bei einer Umschulung. Suchen Sie im Internet die nächsten Adressen, machen Sie sich selbst einen Eindruck vor Ort und bieten Sie Stellen und Praktika für Absolvent*innen an.

Sehr hilfreich können nicht zuletzt auch persönliche Kontakte sein. Gehen Sie zu den örtlichen Sportgruppen für Menschen mit Behinderung und nehmen Sie weiterhin Kontakt zu Selbsthilfeinitiativen vor Ort auf. Ja, das mag für Sie erst einmal ungewohnt sein, aber diese Organisationen sind bestens vernetzt. Und vergessen Sie nicht im Unternehmen offen zu sagen, dass Sie Fachkräfte mit Behinderung suchen und sich über Empfehlungen freuen! Wenn sich Ihre Bereitschaft herumspricht, wird auch die Zahl der Initiativbewerberbungen steigen.

Direkten Link zu diesem Artikel kopieren:

War die Antwort hilfreich?

Das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland unterstützt Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Arbeitgeber, die einen Mensch mit einer Schwerbehinderung beschäftigen möchten bzw. schon beschäftigen. Um Betrieben zusätzliche Ansprechpartner*innen vor Ort anzubieten, werden Fachberater*innen für Inklusion bei einigen Kammern im Rheinland, wie bei der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg , gefördert. Diese Kooperation soll die Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung weiter voranbringen.

Im Kammerbezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg machen da Existenzgründer*innen und Selbstständige keine Ausnahme. Menschen mit einer Schwerbehinderung und deren gleichgestellte haben die Möglichkeit, bei der Existenzgründung ein Darlehen vom Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland zu erhalten. Ähnlich wie bei der Teilhabe am Arbeitsleben bei Arbeitnehmer*innen wird auch hier jeder Fall individuell geprüft. Eine Voraussetzung für das Darlehen ist beispielsweise der Businessplan.

Selbstständige mit einem Grad der Behinderung von 50 oder deren gleichgestellte werden ähnlich wie Arbeitnehmer*innen unterstützt. Wenn behinderungsbedingt technische Hilfsmittel nötig sind, um die selbstständige Tätigkeit fortzuführen, werden diese vom Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland bezuschusst. Zudem kann es auch vorkommen, dass neben der Ausstattung des Arbeitsplatzes im Büro auch der Homeoffice-Arbeitsplatz mit technischen Hilfsmitteln ausgestattet wird. Es sind aber wie immer Kann-Maßnahmen und wie erwähnt wird jeder Fall individuell geprüft und entschieden. 

In anderen Bundesländern gibt es unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen. Näheres erfahren Sie auf Nachfrage bei ihren Kammern oder den zuständigen Inklusionsämtern. Um einen Überblick zu erhalten, ist die Smartphone-Applikation „Förderfinder“ von Rehadat empfehlenswert. 

Tipp: für Existenzgründer*innen und Selbstständige empfehle ich, sich mit den Kolleg*innen der Abteilung Unternehmensförderung bei den Kammern in Verbindung zu setzen. Die Kolleg*innen kennen sich in der Förderlandschaft aus, können dem*der Existenzgründer*in unterstützend beim Businessplan zur Seite stehen und haben, unabhängig von der Zielgruppe, interessante Veranstaltungsangebote.

Zusätzlich ist es sinnvoll, Kontakt zu den Berater*innen der Agentur für Arbeit aufzunehmen. Förderungen vom Inklusionsamt für Menschen mit einer Schwerbehinderung schließen nicht automatisch die allgemein vorhandenen Zuschüsse aus.


Direkten Link zu diesem Artikel kopieren:

War die Antwort hilfreich?

Das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland unterstützt Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Arbeitgeber, die einen Mensch mit einer Schwerbehinderung beschäftigen möchten bzw. schon beschäftigen. Um Betrieben zusätzliche Ansprechpartner*innen vor Ort anzubieten, werden Fachberater*innen für Inklusion bei einigen Kammern im Rheinland, wie bei der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg , gefördert. Diese Kooperation soll die Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung weiter voranbringen.

Im Kammerbezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg machen da Existenzgründer*innen und Selbstständige keine Ausnahme. Menschen mit einer Schwerbehinderung und deren gleichgestellte haben die Möglichkeit, bei der Existenzgründung ein Darlehen vom Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland zu erhalten. Ähnlich wie bei der Teilhabe am Arbeitsleben bei Arbeitnehmer*innen wird auch hier jeder Fall individuell geprüft. Eine Voraussetzung für das Darlehen ist beispielsweise der Businessplan.

Selbstständige mit einem Grad der Behinderung von 50 oder deren gleichgestellte werden ähnlich wie Arbeitnehmer*innen unterstützt. Wenn behinderungsbedingt technische Hilfsmittel nötig sind, um die selbstständige Tätigkeit fortzuführen, werden diese vom Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland bezuschusst. Zudem kann es auch vorkommen, dass neben der Ausstattung des Arbeitsplatzes im Büro auch der Homeoffice-Arbeitsplatz mit technischen Hilfsmitteln ausgestattet wird. Es sind aber wie immer Kann-Maßnahmen und wie erwähnt wird jeder Fall individuell geprüft und entschieden. 

In anderen Bundesländern gibt es unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen. Näheres erfahren Sie auf Nachfrage bei ihren Kammern oder den zuständigen Inklusionsämtern. Um einen Überblick zu erhalten, ist die Smartphone-Applikation „Förderfinder“ von Rehadat empfehlenswert. 

Tipp: für Existenzgründer*innen und Selbstständige empfehle ich, sich mit den Kolleg*innen der Abteilung Unternehmensförderung bei den Kammern in Verbindung zu setzen. Die Kolleg*innen kennen sich in der Förderlandschaft aus, können dem*der Existenzgründer*in unterstützend beim Businessplan zur Seite stehen und haben, unabhängig von der Zielgruppe, interessante Veranstaltungsangebote.

Zusätzlich ist es sinnvoll, Kontakt zu den Berater*innen der Agentur für Arbeit aufzunehmen. Förderungen vom Inklusionsamt für Menschen mit einer Schwerbehinderung schließen nicht automatisch die allgemein vorhandenen Zuschüsse aus.


Direkten Link zu diesem Artikel kopieren:

War die Antwort hilfreich?

 

Antwort von Ali Atak:

Das Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland unterstützt Menschen mit einer Schwerbehinderung oder Arbeitgeber, die einen Mensch mit einer Schwerbehinderung beschäftigen möchten bzw. schon beschäftigen. Um Betrieben zusätzliche Ansprechpartner*innen vor Ort anzubieten, werden Fachberater*innen für Inklusion bei einigen Kammern im Rheinland, wie bei der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg , gefördert. Diese Kooperation soll die Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung weiter voranbringen.

Im Kammerbezirk der IHK Bonn/Rhein-Sieg machen da Existenzgründer*innen und Selbstständige keine Ausnahme. Menschen mit einer Schwerbehinderung und deren gleichgestellte haben die Möglichkeit, bei der Existenzgründung ein Darlehen vom Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland zu erhalten. Ähnlich wie bei der Teilhabe am Arbeitsleben bei Arbeitnehmer*innen wird auch hier jeder Fall individuell geprüft. Eine Voraussetzung für das Darlehen ist beispielsweise der Businessplan.

Selbstständige mit einem Grad der Behinderung von 50 oder deren gleichgestellte werden ähnlich wie Arbeitnehmer*innen unterstützt. Wenn behinderungsbedingt technische Hilfsmittel nötig sind, um die selbstständige Tätigkeit fortzuführen, werden diese vom Inklusionsamt des Landschaftsverbandes Rheinland bezuschusst. Zudem kann es auch vorkommen, dass neben der Ausstattung des Arbeitsplatzes im Büro auch der Homeoffice-Arbeitsplatz mit technischen Hilfsmitteln ausgestattet wird. Es sind aber wie immer Kann-Maßnahmen und wie erwähnt wird jeder Fall individuell geprüft und entschieden. 

In anderen Bundesländern gibt es unterschiedliche Unterstützungsmaßnahmen. Näheres erfahren Sie auf Nachfrage bei ihren Kammern oder den zuständigen Inklusionsämtern. Um einen Überblick zu erhalten, ist die Smartphone-Applikation „Förderfinder“ von Rehadat empfehlenswert. 

Tipp: für Existenzgründer*innen und Selbstständige empfehle ich, sich mit den Kolleg*innen der Abteilung Unternehmensförderung bei den Kammern in Verbindung zu setzen. Die Kolleg*innen kennen sich in der Förderlandschaft aus, können dem*der Existenzgründer*in unterstützend beim Businessplan zur Seite stehen und haben, unabhängig von der Zielgruppe, interessante Veranstaltungsangebote.

Zusätzlich ist es sinnvoll, Kontakt zu den Berater*innen der Agentur für Arbeit aufzunehmen. Förderungen vom Inklusionsamt für Menschen mit einer Schwerbehinderung schließen nicht automatisch die allgemein vorhandenen Zuschüsse aus.


Direkten Link zu diesem Artikel kopieren:

War die Antwort hilfreich?