Häufige Fragen
Antwort von Silke Gabrowitsch:
Vor 20 Jahren haben engagierte Unternehmer*innen mit „Perspektiva“ ein Netzwerk in Fulda gegründet, um jungen Menschen, die auf sich allein gestellt keinen Arbeitsplatz finden würden, eine Perspektive zu geben. Inzwischen machen über 100 Unternehmen aus der Region mit, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten rund 250 Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildung auf dem Ersten Arbeitsmarkt ermöglicht haben.
Perspektiva kooperiert eng mit der Arbeitsschule Startbahn mit einem gemeinsamen Berufswegekonzept, welches Jugendliche individuell auf eine künftige Ausbildung vorbereitet und in Praktika vermittelt. Ziel ist die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Zu unserem Netzwerk gehören neben den Unternehmern unter anderem auch die Arbeitsagentur, die Kammern, die kommunale Politik und Verwaltung, das Schulamt und die Liga der freien Wohlfahrtspflege.
Auch wenn die Gegebenheiten je nach Region und Größe in den einzelnen Kommunen unterschiedlich sind, so können wir doch einige Tipps weitergeben, wie erfolgreiche Netzwerkbildung für die Ausbildung von jungen Menschen mit Förderschul- oder mäßigem Hauptschulabschluss gelingen kann:
• Chefs mit Herzblut gewinnen, die sich aktiv gesellschaftlich einsetzen wollen: Unternehmer*innen, die das Thema zur Chef*innensache machen und sich für junge Menschen einsetzen wollen, sind das Fundament des Netzwerks.
• Persönliche Begegnungen zwischen Unternehmer*innen und jungen Menschen schaffen: Ob bei öffentlichen Veranstaltungen mit Bier und Bratwurst, ob durch Praktika oder bei Fachgesprächen in offenen Runden: Wenn sich Unternehmer*innen und junge Menschen mit Behinderung oder Lernschwierigkeit persönlich begegnen, steigt die Chance der jungen Menschen auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.
• Individuelle Begleitung der Jugendlichen: Es ist wichtig, den einzelnen Jugendlichen die Zeit zu geben, die sie zur Vorbereitung brauchen. Ebenso wichtig ist es, ihnen auch während der Ausbildung als verlässliche Begleiter zur Seite zu stehen. Das stärkt das Selbstbewusstsein der jungen Menschen. Sie wachsen dadurch zu engagierten Mitarbeiter*innen für die Unternehmen heran.
• Öffentlichkeitsarbeit: In unserer Region gehört es für Unternehmer*innen mittlerweile zum „guten Ton“, sich für Jugendliche mit Behinderung oder Lernschwierigkeiten zu engagieren. Das ist nur ein Resultat unserer stetigen Öffentlichkeitsarbeit für das Thema. Dabei geht es vor allem auch darum, Erfolgsgeschichten öffentlich zu machen und Vorteile herauszustellen.
• Mittler sein für Kontakte und fachlichen Input holen: Nicht jede*r Unternehmer*in kennt sich von vorneherein mit dem Thema Behinderung aus. Deshalb ist es wichtig, Informationen über Förderung und Angebote anderer Stellen weiterzugeben.
• Damit ein Netzwerk lebendig bleibt, müssen die Kontakte dauerhaft gepflegt werden.
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Antwort von Silke Gabrowitsch:
Vor 20 Jahren haben engagierte Unternehmer*innen mit „Perspektiva“ ein Netzwerk in Fulda gegründet, um jungen Menschen, die auf sich allein gestellt keinen Arbeitsplatz finden würden, eine Perspektive zu geben. Inzwischen machen über 100 Unternehmen aus der Region mit, die in den vergangenen zwei Jahrzehnten rund 250 Jugendlichen und jungen Erwachsenen einen Arbeitsplatz oder eine Ausbildung auf dem Ersten Arbeitsmarkt ermöglicht haben.
Perspektiva kooperiert eng mit der Arbeitsschule Startbahn mit einem gemeinsamen Berufswegekonzept, welches Jugendliche individuell auf eine künftige Ausbildung vorbereitet und in Praktika vermittelt. Ziel ist die Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Zu unserem Netzwerk gehören neben den Unternehmern unter anderem auch die Arbeitsagentur, die Kammern, die kommunale Politik und Verwaltung, das Schulamt und die Liga der freien Wohlfahrtspflege.
Auch wenn die Gegebenheiten je nach Region und Größe in den einzelnen Kommunen unterschiedlich sind, so können wir doch einige Tipps weitergeben, wie erfolgreiche Netzwerkbildung für die Ausbildung von jungen Menschen mit Förderschul- oder mäßigem Hauptschulabschluss gelingen kann:
• Chefs mit Herzblut gewinnen, die sich aktiv gesellschaftlich einsetzen wollen: Unternehmer*innen, die das Thema zur Chef*innensache machen und sich für junge Menschen einsetzen wollen, sind das Fundament des Netzwerks.
• Persönliche Begegnungen zwischen Unternehmer*innen und jungen Menschen schaffen: Ob bei öffentlichen Veranstaltungen mit Bier und Bratwurst, ob durch Praktika oder bei Fachgesprächen in offenen Runden: Wenn sich Unternehmer*innen und junge Menschen mit Behinderung oder Lernschwierigkeit persönlich begegnen, steigt die Chance der jungen Menschen auf einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.
• Individuelle Begleitung der Jugendlichen: Es ist wichtig, den einzelnen Jugendlichen die Zeit zu geben, die sie zur Vorbereitung brauchen. Ebenso wichtig ist es, ihnen auch während der Ausbildung als verlässliche Begleiter zur Seite zu stehen. Das stärkt das Selbstbewusstsein der jungen Menschen. Sie wachsen dadurch zu engagierten Mitarbeiter*innen für die Unternehmen heran.
• Öffentlichkeitsarbeit: In unserer Region gehört es für Unternehmer*innen mittlerweile zum „guten Ton“, sich für Jugendliche mit Behinderung oder Lernschwierigkeiten zu engagieren. Das ist nur ein Resultat unserer stetigen Öffentlichkeitsarbeit für das Thema. Dabei geht es vor allem auch darum, Erfolgsgeschichten öffentlich zu machen und Vorteile herauszustellen.
• Mittler sein für Kontakte und fachlichen Input holen: Nicht jede*r Unternehmer*in kennt sich von vorneherein mit dem Thema Behinderung aus. Deshalb ist es wichtig, Informationen über Förderung und Angebote anderer Stellen weiterzugeben.
• Damit ein Netzwerk lebendig bleibt, müssen die Kontakte dauerhaft gepflegt werden.
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Dass schwerbehinderte Mitarbeiter*innen „unkündbar“ sind, ist ein weit verbreitetes Vorurteil. Allerdings müssen Arbeitgeber*innen vor einer Kündigung die Zustimmung beim Integrationsamt einholen. Mit dem besonderen Kündigungsschutz soll gewährleistet werden, dass Schwerbehinderte und Gleichgestellte gegenüber anderen Mitarbeiter*innen nicht benachteiligt werden.
Das Integrationsamt prüft nur, ob ein Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Kündigungsgrund besteht. Die Zustimmung des Integrationsamtes bedeutet nicht, dass die Kündigung als solche rechtlich wirksam ist, darüber entscheiden Arbeitsgerichte.
Zustimmungsfrei ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses u.a.:
• Bei einer Kündigung vonseiten des*der Beschäftigten.
• Bei einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag.
• Bei Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses .
• Wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal TalentPlus .
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Dass schwerbehinderte Mitarbeiter*innen „unkündbar“ sind, ist ein weit verbreitetes Vorurteil. Allerdings müssen Arbeitgeber*innen vor einer Kündigung die Zustimmung beim Integrationsamt einholen. Mit dem besonderen Kündigungsschutz soll gewährleistet werden, dass Schwerbehinderte und Gleichgestellte gegenüber anderen Mitarbeiter*innen nicht benachteiligt werden.
Das Integrationsamt prüft nur, ob ein Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Kündigungsgrund besteht. Die Zustimmung des Integrationsamtes bedeutet nicht, dass die Kündigung als solche rechtlich wirksam ist, darüber entscheiden Arbeitsgerichte.
Zustimmungsfrei ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses u.a.:
• Bei einer Kündigung vonseiten des*der Beschäftigten.
• Bei einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag.
• Bei Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses .
• Wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht.
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Antwort von Birgit Gräf-Schmaljohann:
Dass schwerbehinderte Mitarbeiter*innen „unkündbar“ sind, ist ein weit verbreitetes Vorurteil. Allerdings müssen Arbeitgeber*innen vor einer Kündigung die Zustimmung beim Integrationsamt einholen. Mit dem besonderen Kündigungsschutz soll gewährleistet werden, dass Schwerbehinderte und Gleichgestellte gegenüber anderen Mitarbeiter*innen nicht benachteiligt werden.
Das Integrationsamt prüft nur, ob ein Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Kündigungsgrund besteht. Die Zustimmung des Integrationsamtes bedeutet nicht, dass die Kündigung als solche rechtlich wirksam ist, darüber entscheiden Arbeitsgerichte.
Zustimmungsfrei ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses u.a.:
• Bei einer Kündigung vonseiten des*der Beschäftigten.
• Bei einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag.
• Bei Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses .
• Wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung ohne Unterbrechung noch nicht länger als sechs Monate besteht.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal TalentPlus .