Häufige Fragen
Antwort von Jörg Bungart:
Unterstützte Beschäftigung …
• ist ein wertegeleitetes, inklusives und personenzentriertes Konzept zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das Motto lautet „erst platzieren, dann qualifizieren“.
• gilt unabhängig von Art und Schwere einer Behinderung.
• setzt an den Stärken, Interessen, Potenzialen und Teilhabewünschen der Person an und berücksichtigt die betrieblichen Bedarfe, Anforderungen, Möglichkeiten und Rahmenbedingungen, mit dem Ziel, passgenaue Arbeitsplätze zu entwickeln.
• zielt auf dauerhafte und leistungsangemessene bezahlte Arbeit in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes, auch dann, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nicht erreicht werden kann.
• umfasst die berufliche Orientierung und Vorbereitung, die Praktikums-, Qualifizierungs- und Arbeitsplatzakquise, die Qualifizierung im Betrieb (Job Coaching am Arbeitsplatz), die Vermittlung sowie die langfristige Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses.
• wird in verschiedenen Handlungsfeldern genutzt, wie im Übergang Schule - Beruf, im Übergang Werkstatt für behinderte Menschen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, bei Rückkehr in Beschäftigung, Berufsbegleitung und Arbeitsplatzsicherung.
• greift auf, dass die Lebensbereiche Arbeit, Wohnen und Freizeit ganzheitlich zu berücksichtigen sind.
• eröffnet Wahlmöglichkeiten und stärkt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, um ihnen damit eine inklusive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Ein Fachdienst bzw. Job Coach begleitet den Unterstützungsprozess in Abstimmung mit allen Beteiligten.
Der Begriff "Unterstützte Beschäftigung" ist die Übersetzung der amerikanischen Bezeichnung Supported Employment und hat europaweite Verbreitung gefunden.
Das Konzept "Unterstützte Beschäftigung" basiert auf europaweit vereinbarten Standards und setzt die Ziele der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen um.
Teile des Konzepts der Unterstützten Beschäftigung sind seit 2009 in § 55 SGB IX bundesweit gesetzlich geregelt.
Weitere Informationen unter www.bag-ub.de und www.bar-frankfurt.de/fip.html .
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Wenn Unternehmer*innen Menschen mit Behinderung beschäftigen möchten, bieten folgende Institutionen praktische Hilfen und Beratung an, zum Beispiel zu den Themen Einstellung, Ausbildung und behinderungsgerechter Ausstattung von Arbeitsplätzen:
Bundesagentur für Arbeit
Unternehmer können sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit wenden. Neben der Vermittlung geeigneter Auszubildende oder Arbeitskräfte (mit Behinderung) berät die Agentur auch zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Bei der Besetzung von Akademiker*innenstellen kann der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Arbeitgeber fachkundig unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit .
Integrationsämter
An ein Integrationsamt können sich sowohl Arbeitgeber*innen als auch schwerbehinderte berufstätige Menschen wenden. Integrationsämter bieten bundesweit vielfältige Beratungen und Unterstützungsleistungen an. Je nach individuellem Bedarf der behinderten Mitarbeiter*innen leisten Integrationsämter persönliche, technische oder finanzielle Hilfe im Einzelfall. Integrationsämter sind auch für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen finden Sie das zuständige Integrationsamt in Ihrer Nähe.
Integrationsfachdienst
Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag der Integrationsämter oder Rehabilitationsträger. Sie bieten Arbeitgeber*innen Informationen, individuelle Unterstützung und Begleitung bei unterschiedlichen Problemsituationen. Integrationsfachdienste sind im gesamten Bundesgebiet eingerichtet, in jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit ist mindestens ein solcher Dienst vorhanden. Über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen finden Sie den zuständigen Integrationsfachdienst in Ihrer Nähe.
Industrie- und Handwerkskammern
Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern beraten ihre Mitgliedsunternehmen zum Thema Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die zuständigen Beraterinnen und Berater der Kammern informieren die Betriebe über rechtliche Gesichtspunkte, verweisen auf die Angebote und Aufgaben der Integrationsämter und Integrationsfachdienste und stellen den Kontakt zu unterstützenden Stellen her. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf dem Portal REHADAT .
Personalkompass Inklusion für Arbeitgeber und Personalabteilungen
Der „Personalkompass Inklusion“ ist ein Leitfaden zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Die Publikation ist Teil des REHADAT-Projektes und informiert über Fördermöglichkeiten und die behinderungsgerechte Umgestaltung von Arbeitsplätzen. Auch Beispiele aus der Praxis werden vorgestellt. Auf dem Portal REHADAT können Sie das PDF kostenlos herunterladen.Direkten Link zu diesem Artikel kopieren:
Wenn Unternehmer*innen Menschen mit Behinderung beschäftigen möchten, bieten folgende Institutionen praktische Hilfen und Beratung an, zum Beispiel zu den Themen Einstellung, Ausbildung und behinderungsgerechter Ausstattung von Arbeitsplätzen:
Bundesagentur für Arbeit
Unternehmer können sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit wenden. Neben der Vermittlung geeigneter Auszubildende oder Arbeitskräfte (mit Behinderung) berät die Agentur auch zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Bei der Besetzung von Akademiker*innenstellen kann der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Arbeitgeber fachkundig unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit .
Integrationsämter
An ein Integrationsamt können sich sowohl Arbeitgeber*innen als auch schwerbehinderte berufstätige Menschen wenden. Integrationsämter bieten bundesweit vielfältige Beratungen und Unterstützungsleistungen an. Je nach individuellem Bedarf der behinderten Mitarbeiter*innen leisten Integrationsämter persönliche, technische oder finanzielle Hilfe im Einzelfall. Integrationsämter sind auch für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen finden Sie das zuständige Integrationsamt in Ihrer Nähe.
Integrationsfachdienst
Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag der Integrationsämter oder Rehabilitationsträger. Sie bieten Arbeitgeber*innen Informationen, individuelle Unterstützung und Begleitung bei unterschiedlichen Problemsituationen. Integrationsfachdienste sind im gesamten Bundesgebiet eingerichtet, in jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit ist mindestens ein solcher Dienst vorhanden. Über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen finden Sie den zuständigen Integrationsfachdienst in Ihrer Nähe.
Industrie- und Handwerkskammern
Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern beraten ihre Mitgliedsunternehmen zum Thema Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die zuständigen Beraterinnen und Berater der Kammern informieren die Betriebe über rechtliche Gesichtspunkte, verweisen auf die Angebote und Aufgaben der Integrationsämter und Integrationsfachdienste und stellen den Kontakt zu unterstützenden Stellen her. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf dem Portal REHADAT .
Personalkompass Inklusion für Arbeitgeber und Personalabteilungen
Der „Personalkompass Inklusion“ ist ein Leitfaden zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Die Publikation ist Teil des REHADAT-Projektes und informiert über Fördermöglichkeiten und die behinderungsgerechte Umgestaltung von Arbeitsplätzen. Auch Beispiele aus der Praxis werden vorgestellt. Auf dem Portal REHADAT können Sie das PDF kostenlos herunterladen.Direkten Link zu diesem Artikel kopieren:
Antwort von Birgit Gräf-Schmaljohann:
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Bundesagentur für Arbeit
Unternehmer können sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit wenden. Neben der Vermittlung geeigneter Auszubildende oder Arbeitskräfte (mit Behinderung) berät die Agentur auch zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Bei der Besetzung von Akademiker*innenstellen kann der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Arbeitgeber fachkundig unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit .
Integrationsämter
An ein Integrationsamt können sich sowohl Arbeitgeber*innen als auch schwerbehinderte berufstätige Menschen wenden. Integrationsämter bieten bundesweit vielfältige Beratungen und Unterstützungsleistungen an. Je nach individuellem Bedarf der behinderten Mitarbeiter*innen leisten Integrationsämter persönliche, technische oder finanzielle Hilfe im Einzelfall. Integrationsämter sind auch für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen finden Sie das zuständige Integrationsamt in Ihrer Nähe.
Integrationsfachdienst
Integrationsfachdienste arbeiten im Auftrag der Integrationsämter oder Rehabilitationsträger. Sie bieten Arbeitgeber*innen Informationen, individuelle Unterstützung und Begleitung bei unterschiedlichen Problemsituationen. Integrationsfachdienste sind im gesamten Bundesgebiet eingerichtet, in jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit ist mindestens ein solcher Dienst vorhanden. Über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen finden Sie den zuständigen Integrationsfachdienst in Ihrer Nähe.
Industrie- und Handwerkskammern
Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern beraten ihre Mitgliedsunternehmen zum Thema Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Die zuständigen Beraterinnen und Berater der Kammern informieren die Betriebe über rechtliche Gesichtspunkte, verweisen auf die Angebote und Aufgaben der Integrationsämter und Integrationsfachdienste und stellen den Kontakt zu unterstützenden Stellen her. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf dem Portal REHADAT .
Personalkompass Inklusion für Arbeitgeber und Personalabteilungen
Der „Personalkompass Inklusion“ ist ein Leitfaden zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Die Publikation ist Teil des REHADAT-Projektes und informiert über Fördermöglichkeiten und die behinderungsgerechte Umgestaltung von Arbeitsplätzen. Auch Beispiele aus der Praxis werden vorgestellt. Auf dem Portal REHADAT können Sie das PDF kostenlos herunterladen.Direkten Link zu diesem Artikel kopieren:
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Bundesagentur für Arbeit
Unternehmer können sich an den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit wenden. Neben der Vermittlung geeigneter Auszubildende oder Arbeitskräfte (mit Behinderung) berät die Agentur auch zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten. Bei der Besetzung von Akademiker*innenstellen kann der Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Arbeitgeber fachkundig unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Agentur für Arbeit .
Integrationsämter
An ein Integrationsamt können sich sowohl Arbeitgeber*innen als auch schwerbehinderte berufstätige Menschen wenden. Integrationsämter bieten bundesweit vielfältige Beratungen und Unterstützungsleistungen an. Je nach individuellem Bedarf der behinderten Mitarbeiter*innen leisten Integrationsämter persönliche, technische oder finanzielle Hilfe im Einzelfall. Integrationsämter sind auch für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen zuständig. Über die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen finden Sie das zuständige Integrationsamt in Ihrer Nähe.
Integrationsfachdienst
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Industrie- und Handwerkskammern
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