Das Wir gewinnt
Zwei Mädchen klatschen sich ab bei deinem Sportangebot in einer Turnhalle

Voraussetzungen für freiwilliges Engagement 

Freiwilliges Engagement bietet viele Möglichkeiten – ob regelmäßig oder gelegentlich, mit Vorkenntnissen oder ganz ohne Erfahrung. Doch welche Voraussetzungen solltest du mitbringen? In diesem Text erfährst du, was du können solltest, welche formalen Anforderungen es gibt und wie es mit dem Versicherungsschutz aussieht.

Was muss ich können?

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich freiwillig zu engagieren – sei es in festen Strukturen oder nur ab und zu, mit viel Erfahrung oder ohne. Grundsätzlich steht ehrenamtliches Engagement Menschen jeden Alters offen. Was du konkret können musst oder ob du spezielles Wissen brauchst, hängt ganz von der jeweiligen Tätigkeit ab.

Einige persönliche Eigenschaften erleichtern dir jedoch den Einstieg:

  • Motivation: Du solltest Freude daran haben, anderen zu helfen oder dich für eine bestimmte Sache einzusetzen.
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein: Viele Aufgaben erfordern Verbindlichkeit – deine Mitwirkung ist wichtig und oft fest eingeplant.
  • Offenheit und Teamfähigkeit: Besonders wenn du mit verschiedenen Menschen zusammenarbeitest, sind diese Eigenschaften hilfreich.

Auch wenn du (noch) keine Erfahrung mitbringst – viele Organisationen bieten Einführungstreffen, Schulungen oder Einarbeitungen an. 

Wie viel Zeit muss ich einplanen?

Engagement muss nicht automatisch mit einem großen Zeitaufwand verbunden sein. Es gibt

  • Regelmäßige Einsätze, etwa wöchentlich bei einer Hausaufgabenhilfe oder in einem Sportverein.
  • Projektbezogene Tätigkeiten, wie die Mitarbeit bei einer Ferienfreizeit oder einem Aktionstag.
  • Einmalige oder spontane Einsätze, zum Beispiel bei Veranstaltungen oder in Notlagen (etwa als Helfer*in nach einer Flutkatastrophe).

Viele Organisationen bieten flexible Modelle an, die sich gut mit Beruf, Schule oder Familie vereinbaren lassen. Du entscheidest, wie viel Zeit du einbringen möchtest – und kannst dich jederzeit neu orientieren.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Zwei Frauen posieren vor einem Foodtruck-Anhänger, der etwas verschwommen im Hintergrund zu sehen ist, und lachen. Beide tragen Mützen und einheitliche graue Jacken. Die Frau rechts im Bild hat eine sichtbare Behinderung. Sie hält stolz einen Teller mit Essen hoch, als ob sie ihn anbieten würde. Die Frau neben ihr hält eine Suppenkelle in den Händen.

Welche formalen Voraussetzungen gibt es?

Je nach Einsatzfeld können bestimmte Kenntnisse, Schulungen oder Nachweise erforderlich sein. Hier einige Beispiele:

  • Erste-Hilfe-Kenntnisse: Diese sind zum Beispiel Voraussetzung für eine Übungsleiter-Lizenz im Sportbereich.
  • Juleica (Jugendleiter*in-Card): Wer als Jugendleiter*in tätig werden möchte – etwa. in Vereinen, Jugendclubs oder bei Ferienfreizeiten – benötigt häufig eine Juleica . Sie bestätigt, dass du eine entsprechende Qualifikation für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erworben hast.
  • Spezielle Schulungen: Zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr, beim THW, bei der Telefonseelsorge oder in der rechtlichen Betreuung sind meist spezielle Schulungen vorgeschrieben. Viele Organisationen bieten diese kostenlos oder vergünstigt an.
  • Führungszeugnis: Wenn du mit Kindern, Jugendlichen oder Menschen mit Behinderung arbeitest, ist in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich. Dieses kannst du bei deiner Kommune oder online beantragen .
  • Hygieneschulung: Für Tätigkeiten in der Lebensmittelausgabe oder -zubereitung (zum Beispiel bei Tafeln oder Suppenküchen) kann eine Schulung zur Lebensmittelhygiene notwendig sein.

Welche Voraussetzungen im Detail gelten, hängt stark von der konkreten Aufgabe ab. Informiere dich am besten direkt bei der Organisation.

Bin ich versichert?

Ein wichtiger Punkt beim freiwilligen Engagement ist der Versicherungsschutz. Ehrenamtlich Tätige sollen im Schadensfall abgesichert sein – zum Beispiel bei Unfällen oder wenn bei der Tätigkeit ein Schaden entsteht.

Viele Ehrenamtliche sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese greift insbesondere in klassischen Ehrenamtsbereichen im Rettungsdienst, in der Wohlfahrtspflege, bei Aktivitäten in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, also zum Beispiel im Stadtrat, als Elternvertreter*in in der Schule oder als Schöff*in. Ob du im konkreten Fall versichert bist, solltest du direkt mit der Organisation klären. Weitere Informationen findest du auch in der Broschüre „Unfallversichert im freiwilligen Engagement“ , herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Auch bei der Haftpflicht für Schäden, die du bei der Ausübung deines freiwilligen Engagements verursachst, besteht oft Schutz: Nach Angaben des Bundesinnenministeriums haben alle Bundesländer Sammelverträge abgeschlossen, die ehrenamtlich und bürgerschaftlich Engagierte absichern. Zusätzlich sichern viele Vereine, Wohlfahrtsverbände und Initiativen ihre freiwilligen Helfer durch eigene Haftpflichtversicherungen ab. Die Regelungen können je nach Bundesland variieren. Auf der Website  des Bundesinnenministeriums findest du eine Übersicht mit Links zu den jeweiligen Landesregelungen. 

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

Das könnte dich auch interessieren