Das Wir gewinnt
5 Mio. € Fördermittel
Eine Gruppe Jugendlicher steht auf einer Theaterbühne. Im Vordergrund schlagen zwei von ihnen freundschaftlich miteinander ein.
Eine Gruppe Jugendlicher steht auf einer Theaterbühne. Im Vordergrund schlagen zwei von ihnen freundschaftlich miteinander ein.
Eine Gruppe Jugendlicher steht auf einer Theaterbühne. Im Vordergrund schlagen zwei von ihnen freundschaftlich miteinander ein.

Förderaktion: Zeichen setzen! Für mehr Respekt und Vielfalt.

Gemeinsam gegen Ausgrenzung.
Förderantrag stellen
5 Mio. € Fördermittel
Ausgrenzung tut weh  und sie betrifft mehr junge Menschen als man denkt. Mit unserer neuen Förderaktion wollen wir junge Menschen befähigen, Ausgrenzung zu erkennen, sicher und selbstbewusst damit umzugehen und sich aktiv für ein respektvolles, inklusives Miteinander einzusetzen – in der Schule, in der Freizeit und in der digitalen Welt. Für mehr Respekt und Vielfalt.

Machen Sie junge Menschen stark gegen Ausgrenzung

Fast jeder zweite Jugendliche erlebt im Alltag Ausgrenzung, Beleidigungen oder Gewalt. Trotzdem sprechen fast 80 % der Betroffenen selten oder nie darüber.1 Gemeinsam mit unseren Projekt-Partnern wollen wir Jugendliche stark machen für ein gerechtes und empathisches Miteinander.

Im Fokus unserer Förderaktion stehen Projekte, die junge Menschen dabei unterstützen:

  • ein Bewusstsein für die Folgen von Ausgrenzung und Mobbing zu entwickeln,
  • Handlungssicherheit im Umgang mit ausgrenzendem Verhalten zu gewinnen,
  • ihre sozialen Kompetenzen auszubauen und
  • sich aktiv für ein respektvolles und inklusives Miteinander einzusetzen.

Wir bezuschussen Ihr inklusives Projekt mit bis zu 7.500 € ganz ohne Eigenmittel

Zuschüsse

5 Mio. Euro Fördermittel insgesamt
  • Maximaler Zuschuss:
    7.500 €, davon max. 5.000 € für Honorar- und Sachkosten und max. 2.500 € zur Herstellung der Barrierefreiheit
  • Eigenmittel: 
    nicht erforderlich
  • förderfähige Kosten:
    Honorar- und Sachkosten, Kosten zur Herstellung baulicher, sprachlicher und medialer Barrierefreiheit

Laufzeit

  • Antragszeitraum: 
    01.10.2025 – 31.03.2026, oder bis die Fördermittel in Höhe von 5 Mio. Euro ausgeschöpft sind
  • Projekt-Laufzeit: 
    bis zu 12 Monate

Zielgruppe

Wen wir erreichen wollen: 
junge Menschen bis 27 Jahre

Wen wir fördern:
Projekt-Partner mit Anerkennung nach §75 SGB VIII oder mit Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband

Was wir fördern

Wir unterstützen mit unserer Förderaktion zeitlich befristete Projekte, die sich an den folgenden Handlungsfeldern orientieren:

Verstehen und handeln

Wir fördern Angebote, die
  • Wertebildung fördern
  • soziale Kompetenzen aufbauen
  • das eigene Handeln reflektieren
  • Wissen über die Auswirkungen eigenen Handelns vermitteln
  • Handlungssicherheit im Umgang mit ausgrenzendem Verhalten schaffen

Impulse für Ihren Projekt-Fokus "Verstehen & handeln"

Inhalte Ihres Vorhabens könnten z. B. folgende Aspekte umfassen:

  • Bewusstsein für die Themen Mobbing und Ausgrenzung schaffen
  • Perspektiven wechseln und eigenes Handeln reflektieren
  • Zivilcourage aufbauen und Handlungsstrategien entwickeln
  • Medienkompetenzen vermitteln
  • Rollen wie "Respekt-Botschafter*innen" qualifizieren
  • einen "Fairness-Kodex" vereinbaren
  • Ehrenamtliche fortbilden

Laut werden und Zeichen setzen

Unsere Förderung umfasst Angebote und Aktionen, die
  • sich kreativ und aktionsorientiert für Vielfalt und Toleranz einsetzen
  • auf aktive Selbstwirksamkeit und sichtbare inklusive Haltung setzen
  • sich gegen Mobbing und Ausgrenzung positionieren

Impulse für Ihren Projekt-Fokus "Laut werden & Zeichen setzen"

Inhalte Ihres Vorhabens könnten z. B. folgende Aspekte umfassen:

  • künstlerische Formate wie Theater für Respekt und Vielfalt, Rollenspiele oder Poetry Slam
  • Medienprojekte und Social-Media-Aktionen wie Candystorms, Memes, Kurzclips, Podcast
  • Kampagnen vor Ort umsetzen wie Plakataktionen, Aufkleber, Graffiti, Buttons
  • Durchführung von Initiativen und Protestaktionen wie Flashmobs, Aktionstage, Protestaktion im öffentlichen Raum

Voraussetzung

Die Aktion Mensch setzt sich für ein inklusives Miteinander ein, bei dem Vielfalt selbstverständlich ist: Junge Menschen mit und ohne Behinderung sollen aktiv an der Projektumsetzung mitwirken. Vorhaben mit fehlender inklusiver Ausrichtung sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig. 

 
  • Die Aktion Mensch möchte mehr über die Projektumsetzung und die Wirkung von sozialen Projekten erfahren. Bitte holen Sie zum Abschluss des Projektes das Feedback der Projektteilnehmer*innen ein.
  • Zulässig sind maximal drei Bewilligungen innerhalb des Aktionszeitraums pro Rechtsträger und nicht eingetragener Vereine.
  • Antragsberechtigt sind nur Projekt-Partner mit Anerkennung nach §75 SGB VIII oder mit Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband.
  • Die Gesamtkosten betragen maximal 15.000 Euro pro Vorhaben.
  • Der Abbau von Barrieren muss in direktem Zusammenhang mit dem Projekt stehen und darf maximal 2.500 Euro betragen.
  • Bauliche Barrierefreiheit: Abhängig vom Vorhaben gilt DIN 18040-1 oder DIN 18040-2.
  • Digitale Barrierefreiheit: Es gelten die Standards WCAG 2.0 oder BITV 2.0.

Was ist nicht erforderlich

  • Es werden keinerlei Stellungnahmen oder Unterstützungsschreiben benötigt.
  • Kostenvoranschläge / Angebote werden ebenfalls nicht benötigt.

Die Aktion Mensch fördert keine Vorhaben, …

  • die bereits vor Antragsstellung begonnen haben.
  • die nicht inklusiv ausgerichtet sind. Vorhaben mit fehlender inklusiver Ausrichtung sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig.
  • welche keine Möglichkeit der Partizipation und Mitwirkung für die Zielgruppe bieten.
  • welche sich nicht von der bisherigen/laufenden Arbeit der eigenen Organisation abgrenzen.
  • die während der regulären Betreuungszeit in Kindertagesstätten/Kindergarten, Unterrichtszeit oder als unterrichtsersetzende Maßnahme 
    in Hort /Schule oder während der Ausbildungs- /Arbeitszeit in Berufsbildungs-, Berufsförderungswerken sowie Werkstätten für Menschen 
    mit Behinderung stattfinden.
  • die sich an einen geschlossenen Teilnehmendenkreis richten (zum Beispiel nur Schüler*innen einer Schule, nur Bewohner*innen einer Einrichtung, 
    nur Mitglieder des Vereins).
  • welche aufgrund gesetzlicher Bestimmungen regelfinanziert sind (SGB VIII, SGB II, ARGE/ Jobcenter, GKV) oder den therapeutischen 
    Bereich betreffen (zum Beispiel Traumatherapie, therapeutisches Reiten).
  • die die Beschaffung von finanziellen Mitteln zum Ziel haben (zum Beispiel Spenden-Aktionen und Benefiz-Veranstaltungen).
  • welche zusätzlich durch andere Lotteriemittel (wie beispielsweise Postcode, Bingo, Fernsehlotterie, Lotto) finanziert werden.
  • welche sich rein auf die Anschaffung von Sachgegenständen fokussieren.
  • welche im Ausland umgesetzt werden sollen.
  • mit parteipolitischer und tagespolitischer Ausrichtung.
  • welche im Schwerpunkt durch die Auftragsvergabe durch Dritte umgesetzt werden.
  • welche sich nicht eindeutig an die definierte Zielgruppe der Aktion Mensch richten.

Mobbing geht uns alle an

Ein junger Mann sitzt in einem Auto und schaut mit intensivem Blick in die Kamera. Seine Gesichtszüge sind ernst.

Gemeinsam gegen Mobbing

Die Aktion Mensch fördert seit über 20 Jahren Projekte, die Kinder und Jugendliche stark machen. Mobbing ist eins der Probleme, die junge Menschen heute am stärksten belasten. Wir finden: Darüber wird viel zu selten geredet. Mit unserer Kampagne #SagtNichtNichts machen wir darauf aufmerksam, dass Mobbing kein Problem Einzelner ist, sondern eine Herausforderung für uns alle.

Weitere Unterstützung und Kontakt

Förderfähigkeit prüfen

Erfüllt Ihre Organisation die Förder-Kriterien der Aktion Mensch?

Kontakt

Haben Sie Fragen? Wir helfen gerne weiter.

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¹Quelle: Repräsentative Online-Befragung von 2.170 Jugendlichen zwischen 14 und 21 Jahren zum Thema Mobbing, Aktion Mensch 2025