Das Wir gewinnt

Die Satzung von der Aktion Mensch

Das bedeutet: Das sind die Regeln von der Aktion Mensch.
Die Aktion Mensch ist ein Verein.
Jeder Verein braucht Regeln.
Dafür gibt es ein Gesetz.

Das hier ist die Übersetzung von den Regeln in Leichter Sprache.
Aber nur die Original-Regeln sind vom Gericht geprüft.
Das bedeutet: Nur die Original-Regeln sind gültig.

Die Regeln vom Verein Aktion Mensch bestimmen:

  • Wie Dinge in dem Verein gemacht werden.
  • Was der Verein erreichen will.
  • Wie der Verein arbeiten soll.
  • Welche Gruppen in dem Verein mitarbeiten.
  • Was die Gruppen machen müssen.

Die Regeln von dem Verein Aktion Mensch sind vom 4. Mai 2011

In den Regeln stehen viele Paragrafen.
Ein Paragraf ist ein Teil von einer Regel.
Das Zeichen für Paragraf ist: §

§ 1 Der Name von dem Verein
Wo der Verein ist

Der Name von dem Verein ist Aktion Mensch e. V.
e.V. ist die Abkürzung für: eingetragener Verein.
Das bedeutet: Der Verein ist in einer Liste eingetragen.
Die Liste heißt in schwerer Sprache: Vereins-Register.

Der Vereins-Sitz ist in Mainz.

§ 2 Deshalb gibt es den Verein

  1. Der Verein soll Einrichtungen
    für Menschen mit Behinderung Geld geben.
    Der Verein soll Projekten
    für Menschen mit Behinderung Geld geben.
    Und er soll gute Öffentlichkeits-Arbeit machen.

    Das bedeutet: Es gibt viele verschiedene Infos
    zum Thema Menschen mit Behinderung.
    Damit alle Menschen zum Beispiel verstehen:

    • Menschen mit Behinderung haben die gleichen Rechte
      wie Menschen ohne Behinderung.
    • Menschen mit Behinderung brauchen Barriere-Freiheit.
    • Menschen mit Behinderung wollen nichts Besonderes sein.

    Der Verein kann auch für Einrichtungen
    für Kinder und junge Menschen Geld geben.
    Und er kann für Projekte für Kinder
    und junge Menschen Geld geben.
    Zum Beispiel für:

    • Projekte für Kinder und junge Menschen,
      die viele Probleme in der Familie haben.
       
  2. Damit der Verein diese Dinge machen kann,
    gibt es die Lotterie Aktion Mensch.
    Und es wird viel Geld gesammelt.
     
  3. Der Verein gibt sein Geld für gemeinnützige Zwecke.
    Das bedeutet: Der Verein hilft mit dem Geld vielen Menschen.
    • Er darf das Geld nicht für andere Sachen ausgeben.
    • Er darf das Geld von der Lotterie nicht behalten.
    • Er darf das Geld von den Spenden nicht behalten.

    Deshalb muss der Verein keine Steuern bezahlen.
    Steuern ist Geld, was man an den Staat bezahlen muss.

    Die Mitglieder von dem Verein bekommen kein Geld:

    • Wenn sie bei dem Verein mitarbeiten.
    • Wenn sie bei dem Verein nicht mehr mitmachen wollen.
    • Oder wenn der Verein aufgelöst wird.
  4. Der Verein darf Geld für eine Stiftung geben.
    In schwerer Sprache heißt das:
    Der Verein darf eine Stiftung gründen.
    Eine Stiftung ist eine Gruppe von Menschen.
    Diese Menschen arbeiten alle für eine Sache.

    Die Stiftung von dem Verein Aktion Mensch
    muss für Menschen mit Behinderung viele Sachen machen.
    Oder sie muss Projekte für Kinder und junge Menschen unterstützen.

    Das Geld von der Lotterie
    darf nicht für die Stiftung genommen werden.

§ 3 Das sind die Mitglieder vom Verein

  1. Die Mitglieder von dem Verein Aktion Mensch sind:
    • Das Zweite Deutsche Fernsehen
      Die Abkürzung dafür ist: ZDF
    • Arbeiterwohlfahrt Bundes-Verband e.V.
    • Deutscher Caritas-Verband
    • Deutscher Paritätischer Wohlfahrts-Verband
      – Gesamt-Verband e.V.
    • Deutsches Rotes Kreuz
    • Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e.V.
    • Zentral-Wohlfahrts-Stelle der Juden in Deutschland e.V.
      Juden sind Menschen,
      die an einen anderen Gott glauben.

    Diese Mitglieds-Vereine machen alle viele Dinge
    für Menschen mit und ohne Behinderung.

  2. Es können noch andere Vereine
    Mitglied bei dem Verein Aktion Mensch werden.
    Wichtig ist: Sie müssen Menschen mit
    und ohne Behinderung unterstützen.

    Wenn sie Mitglied werden wollen,
    müssen sie einen Antrag schreiben.

  3. Ein Mitglied will bei dem Verein nicht mehr mitmachen.
    Dann muss das Mitglied eine Kündigung schreiben.
    Die Kündigung muss am Ende vom Jahr abgegeben werden.

  4. Die Mitglieder-Versammlung bestimmt,
    wie viel Geld die Mitglieder dem Verein bezahlen müssen.
    Das Geld heißt: Mitglieds-Beiträge.

§ 4 Diese Gruppen gibt es in dem Verein

  1. In dem Verein arbeiten diese Gruppen mit:
    • die Mitglieder-Versammlung
    • der Vorstand
      Das sind die Chefs von dem Verein.
    • der Aufsichts-Rat
      Der Aufsichts-Rat prüft viele Sachen im Verein.
    • das Kuratorium
      Die Gruppe überprüft gute Ideen und Projekte.
       
  2. Die Personen aus der Gruppe Mitglieder-Versammlung
    dürfen nicht in anderen Gruppen mitarbeiten.
     
  3. Jede Gruppe darf andere Gruppen vom Verein beraten.

§ 5 Die Mitglieder-Versammlung

  1. Alle Mitglieds-Vereine bestimmen 1 Person.
    Das müssen sie schriftlich machen.
    Die Person ist bei der Mitglieder-Versammlung dabei.
    Und die Person kann mitbestimmen.
     
  2. Der Chef von der Gruppe Aufsichts-Rat
    muss die Mitglieder-Versammlung 1 Mal im Jahr machen.

    Dafür muss er viele Sachen tun.

    • Er muss alle Personen zu der Mitglieder-Versammlung einladen.
      Dafür muss er einen Brief oder eine E-Mail schreiben.
    • Er muss einen Plan machen:
      Darüber soll in der Mitglieder-Versammlung gesprochen werden.
      Dann muss er den Plan an alle Mitglieder schicken.
    • Er muss die Mitglieder-Versammlung leiten.

    Die Mitglieder können schreiben:
    Darüber wollen wir in der Mitglieder-Versammlung
    auch noch sprechen.
    Das wird auch auf den Plan geschrieben.

  3. Manchmal wird auch eine außerordentliche
    Mitglieder-Versammlung gemacht.
    Das bedeutet:
    Es muss noch eine Mitglieder-Versammlung im Jahr geben.
    Zum Beispiel wenn:
    • 2 Vereins-Mitglieder eine Versammlung wollen,
    • 3 Mitglieder vom Aufsichts-Rat eine Versammlung wollen,
    • oder der Vorstand eine Versammlung will.
       
  4. Wenn die Mitglieder-Versammlung etwas bestimmen will:
    Dann müssen mindestens die Hälfte der Mitglieder
    bei der Mitglieder-Versammlung sein.
     
  5. Bei dem Verein Aktion Mensch arbeiten viel Gruppen mit.
    Jede Gruppe hat eine Chefin oder einen Chef.
    Sie dürfen bei der Mitglieder-Versammlung dabei sein.
    Und sie dürfen auch etwas sagen.
    Aber sie dürfen nicht mitbestimmen.
     
  6. Die Mitglieder-Versammlung kann eigene Regeln schreiben.
    In schwerer Sprache heißen die Regeln:
    Geschäfts-Ordnung für die Mitglieder-Versammlung.

§ 6 Das sind die Aufgaben von der Mitglieder-Versammlung

Die Mitglieder-Versammlung hat viele verschiedene Aufgaben.
Zum Beispiel:

  • Sie bestimmt was der Verein machen soll.
  • Sie wählt die Vorstands-Mitglieder.
  • Sie wählt die Mitglieder vom Aufsichts-Rat.
    Und sie wählt die Ersatz-Chefin
    oder den Ersatz-Chef vom Aufsichts-Rat.
    In schwerer Sprache heißt das:
    Sie wählt die Stell-Vertreter von der Chefin oder dem Chef.
  • Sie sagt: Die Regeln vom Aufsichts-Rat sind in Ordnung.
  • Sie wählt die Mitglieder vom Kuratorium.
    Und sie wählt die Chefin oder den Chef vom Kuratorium.
  • Sie kann die Mitglieder vom Vorstand entlassen.
    Und sie kann die Mitglieder vom Kuratorium entlassen.
  • Sie kann die Mitglieder vom Aufsichts-Rat entlassen.
  • Sie bekommt Jahres-Berichte:
    • vom Vorstand
    • vom Aufsichts-Rat
    • und vom Kuratorium

      In den Jahres-Berichten steht:
      Das haben die verschiedenen Gruppen in dem Jahr gemacht.
  • Sie muss den Jahres-Abschluss lesen.
    Und sagen: Der Jahres-Abschluss ist in Ordnung.

    Ein Jahres-Abschluss ist ein Bericht.
    Darin steht: Wie viel Geld der Verein bekommen hat.
    Und wie viel Geld der Verein ausgegeben hat.

  • Sie muss den Budget-Plan genehmigen.
    Das bedeutet: Am Anfang von einem Jahr wird ein Plan gemacht.
    In dem Plan steht: So viel Geld darf der Verein ausgeben.
    Die Mitglieder-Versammlung muss sagen: Der Plan ist in Ordnung.
  • Sie muss sagen,
    ob die Mitglieder vom Aufsichts-Rat gut gearbeitet haben.
  • Sie muss sagen, ob diese Gruppen gut gearbeitet haben:
    • der Vorstand
    • das Kuratorium
  • Sie bestimmt die Regeln dafür:
    Wann gute Ideen und Projekte gefördert werden.
  • Sie bestimmt:
    So viel Geld darf der Verein für Öffentlichkeits-Arbeit ausgeben.
  • Die Mitglieder-Versammlung bestimmt:
    Diese Personen können Ehren-Mitglied
    in den Gruppen vom Verein werden.
    Oder die Vereine können Ehren-Mitglied werden.

    Ehren-Mitglied bedeutet:
    Diese Person oder der Verein hat etwas Besonderes
    für den Verein Aktion Mensch gemacht.

  • Die Mitglieds-Versammlung kann die Regeln vom Verein ändern.
    Und sie kann den Verein auflösen.

§ 7 Vorstand

  1. Im Vorstand vom Verein dürfen höchstens 3 Personen sein.
     
  2. Der Aufsichts-Rat sucht diese Personen aus.
    Die Mitglieder-Versammlung wählt den Vorstand.
    Der Vorstand wird für 5 Jahre gewählt.
    Die Mitglieder vom Vorstand bekommen Geld für ihre Arbeit.
     
  3. Der Verein Aktion Mensch wird durch 2 Vorstands-Mitglieder vertreten.
    Das bedeutet zum Beispiel:
    • Sie dürfen für den Verein Bank-Geschäfte machen.
    • Sie dürfen für den Verein reden.
    • ie dürfen für den Verein Sachen bestimmen.

    Alle diese Sachen dürfen sie aber nur zusammen machen.

    Der Aufsichts-Rat kann aber sagen:
    Die Vorstands-Mitglieder dürfen die Sachen auch alleine machen.
    Das bedeutet: Ein Vorstands-Mitglied
    kann den Verein alleine vertreten.

  4. Alle Vorstands-Mitglieder haben die gleichen Rechte.
    Sie sind Chef oder Chefin vom Verein Aktion Mensch.
    Wenn der Vorstand über Dinge abstimmen will,
    müssen mindestens 2 Vorstands-Mitglieder mitmachen.
    Wenn gleich viele Stimmen für Ja oder Nein abgegeben werden.
    Dann bestimmt die Chefin oder der Chef vom Aufsichts-Rat.
     
  5. Die Mitglieder vom Vorstand werden für 5 Jahre gewählt.
    Sie können aber entlassen werden,
    bevor die 5 Jahre vorbei sind.
    Darüber muss die Mitglieds-Versammlung bestimmen.
    Dafür müssen alle Mitglieder von der Mitglieder-Versammlung sagen:
    Der Vorstand soll entlassen werden.
     
  6. Der Vorstand kann sein Amt niederlegen.
    Das bedeutet: Er will für den Verein nicht mehr arbeiten.
    Dann muss der Vorstand einen Brief an den Aufsichts-Rat schreiben.
     
  7. Wenn ein Vorstands-Mitglied nicht mehr mitarbeiten will,
    wählt die Mitglieder-Versammlung einen Ersatz-Vorstand.
    Dieser Vorstand wird auch wieder für 5 Jahre gewählt.
     
  8. Der Vorstand schreibt Regeln für seine Arbeit auf.
    An diese Arbeits-Regeln muss er sich halten.
    Der Aufsichts-Rat muss den Arbeits-Regeln zustimmen.

    Wenn mehrere Personen im Vorstand sind,
    wird die Arbeit aufgeteilt.
    Jede Person bekommt die Arbeit,
    die sie am Besten machen kann.

§ 8 Die Aufgaben vom Vorstand

  1. Der Vorstand arbeitet für den Verein.
    Bei seiner Arbeit muss er sich an verschiedene Regeln halten.
    Zum Beispiel:

    • Er muss sich an die Gesetze von Deutschland halten.
    • Er muss sich an die Satzung vom Verein halten.
    • Und er muss sich an die eigenen Arbeits-Regeln halten.
    • Und er muss sich an die Sachen halten,
      die von der Mitglieder-Versammlung bestimmt werden.
  2. Der Vorstand hat viele verschiedene Aufgaben.
    Zum Beispiel:

    • Der Vorstand muss den Verein leiten.
    • Er bestimmt über viele Sachen.

      Zum Beispiel darüber:
      • Für welche Probleme sich der Verein stark machen soll.
      • Wie viel Geld der Verein zum Beispiel für gute Ideen
        und Projekte ausgeben soll.
      • Für was der Verein noch Geld ausgeben soll.
    • Der Vorstand muss die Geschäfts-Stelle leiten.
      Das bedeutet zum Beispiel:
      Er muss sich um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern.
    • Er muss in der Öffentlichkeit viel über den Verein erzählen:

      Zum Beispiel:
      • in der Zeitung
      • im Fernsehen
      • im Radio
    • Er muss überlegen: Was der Verein noch machen kann.
      Diese neuen Ideen muss er aufschreiben.
    • Der Vorstand muss einen Plan für das Geld machen.
      Das heißt in schwerer Sprache: Budget-Planung
      In dem Plan muss stehen:
      • So viel Geld kann der Verein ausgeben.
      • Dafür will der Verein das Geld ausgeben.

      Und der Vorstand muss einen Bericht über das Geld schreiben.

      Darin steht: Diese Dinge hat der Vorstand
      mit dem Geld vom Verein gemacht.
      Den Bericht muss er dem Aufsichts-Rat geben.

    • Der Vorstand muss 1 Mal im Jahr einen Sach-Bericht schreiben.
      In dem Bericht muss genau stehen:
      Welche Sachen der Verein gemacht hat.
      Den Bericht muss er dem Aufsichts-Rat geben.
    • Der Vorstand muss das Kuratorium bei seiner Arbeit unterstützen.
      Zusammen müssen sie überlegen:
      Wie kann man noch besser prüfen,
      welche guten Ideen und Projekte Geld bekommen sollen.
    • Er muss mit dem Kuratorium zusammen-arbeiten.
      Zusammen müssen sie überlegen:
      So soll gute Öffentlichkeits-Arbeit sein.
      Damit andere Vereine und Projekte wissen:
      • Dafür gibt die Aktion Mensch Geld.
      • Das muss ein anderer Verein tun,
        damit er Geld für eine gute Idee bekommt.
    • Er muss das ZDF beraten.
      Damit das ZDF gute Sendungen
      für die Aktion Mensch machen kann.
      Zum Beispiel: Die Sendung Mensch.

§ 9 Der Aufsichts-Rat

  1. Der Aufsichts-Rat hat 6 Mitglieder.
    Diese Personen sind im Aufsichts-Rat:

    • Der Chef vom ZDF.
      Er ist auch der Chef vom Aufsichts-Rat.
    • 3 Personen von Vereinen der freien Wohlfahrts-Pflege.
      Das sind große Vereine,
      die Menschen mit und ohne Behinderung helfen.
    • 2 Personen von Verbänden
      der Hilfe und Selbsthilfe behinderter Menschen.
      In den Verbänden arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung.
      Zusammen machen sie sich für Menschen mit Behinderung stark.
      Verbände sind große Gruppen.
      In den Gruppen arbeiten verschiedene Vereine zusammen.
       
  2. Die Mitglieder vom Aufsichts-Rat werden für 4 Jahre gewählt.
    Sie werden von der Mitglieder-Versammlung gewählt.
    Der Chef vom Aufsichts-Rat hat einen Vertreter.
    Er wird auch von der Mitglieder-Versammlung gewählt.
     
  3. Ein Mitglied vom Aufsichts-Rat kann entlassen werden,
    bevor die 4 Jahre vorbei sind.
    Darüber bestimmen die anderen Mitglieder vom Aufsichts-Rat.
    Alle Mitglieder müssen für die Entlassung stimmen.
     
  4. Ein Mitglied vom Aufsichts-Rat kann sein Amt niederlegen.
    Das bedeutet: Das Mitglied will für den Verein nicht mehr arbeiten.
    Dann muss es einen Brief an den Vorstand schreiben.
     
  5. Die Mitglieder-Versammlung muss ein neues Mitglied wählen.
    Wenn ein Mitglied vom Aufsichts-Rat
    nicht mehr für den Verein arbeiten will.
     
  6. Der Aufsichts-Rat trifft sich 4 Mal im Jahr.
    Er kann nur gut arbeiten,
    wenn mindestens 4 Mitglieder da sind.
    Das bedeutet: Die Mehrheit muss bei dem Treffen
    vom Aufsichts-Rat dabei sein.

    Der Aufsichts-Rat kann nur Sachen bestimmen,
    wenn mindestens 4 Mitglieder dafür sind.
    Das bedeutet: Die Mehrheit von den Mitgliedern
    muss für eine Sache sein.

    Bei Stimmen-Gleichheit bestimmt der Chef vom Aufsichts-Rat.
    Stimmen-Gleichheit bedeutet zum Beispiel:
    Bei einer Sache stimmen 2 Personen für Ja
    und es stimmen 2 Personen mit Nein.

  7. Die Mitglieder vom Aufsichts-Rat arbeiten ehren-amtlich.
    Das bedeutet: Sie bekommen kein Geld für ihre Arbeit.
    Die Mitglieder-Versammlung kann aber bestimmen:
    Die Mitglieder vom Aufsichts-Rat sollen Sitzungs-Geld bekommen.
    Das bedeutet: Sie bekommen Geld dafür,
    wenn sie bei den Treffen dabei sind.
     
  8. Bei den Treffen vom Aufsichts-Rat
    dürfen alle Vorstands-Mitglieder dabei sein.
    Und die Chefs vom Kuratorium dürfen auch dabei sein.
    Alle dürfen bei den Treffen mitreden.
    Aber sie dürfen nicht mitbestimmen.

    Der Aufsichts-Rat muss allen sagen,
    wann ein Treffen ist.
    Der Aufsichts-Rat kann auch sagen:
    Die Mitglieder vom Kuratorium dürfen heute nicht dabei sein.
    Oder der Vorstand soll heute nicht dabei sein.
    Dafür muss es aber einen wichtigen Grund geben.

  9. Für die Arbeit vom Aufsichts-Rat gibt es Regeln.
    Diese Regeln heißen: Geschäfts-Ordnung.
    Die Mitglieder-Versammlung muss über die Regeln abstimmen.
    Sie muss sagen: Die Regeln sind in Ordnung.

§ 10 Die Aufgaben vom Aufsichts-Rat

  1. Der Aufsichts-Rat prüft die Arbeit:

    • vom Vorstand
    • und vom Kuratorium.

    Und er berät die beiden Gruppen.

  2. Der Aufsichts-Rat hat viele verschiedene Aufgaben.
    Zum Beispiel:

    • Der Vorstand und das Kuratorium machen Pläne
      für das Geld vom Verein.
      Diese Pläne muss der Aufsichts-Rat prüfen.

      Der Vorstand und das Kuratorium
      geben Geld vom Verein aus.
      Darüber müssen sie 1 Mal im Jahr einen Geld-Bericht schreiben.
      Und sie müssen 1 Mal im Jahr einen Sach-Bericht schreiben.
      Darin muss stehen: Diese Sachen haben wir gemacht.
      Diese Berichte muss der Aufsichts-Rat prüfen.

    • Der Aufsichts-Rat muss einen Fach-Mann aussuchen.
      In schwerer Sprache heißt dieser Fach-Mann: Wirtschafts-Prüfer.
      Zusammen mit dem Aufsichts-Rat prüft er den Geld-Bericht:
      • vom Vorstand
      • und vom Kuratorium.
    • Der Aufsichts-Rat muss der Mitglieder-Versammlung
      den Geld-Bericht geben.
      Wenn er geprüft ist.
    • Der Aufsichts-Rat muss einen Sach-Bericht schreiben.
      Darin muss stehen: Das hat der Aufsichts-Rat gemacht.
    • Er muss der Mitglieder-Versammlung alle Berichte geben:
      • vom Vorstand
      • vom Aufsichts-Rat
      • und vom Kuratorium
    • Er muss der Mitglieder-Versammlung Personen vorschlagen.
      Diese Personen können zum Vorstand gewählt werden.
    • Der Aufsichts-Rat muss die Regeln vom Vorstand
      und vom Kuratorium lesen.
      Und er muss sagen: Die Regeln sind in Ordnung.
    • Der Aufsichts-Rat kann den Verein
      zusammen mit dem Vorstand vertreten.
      Das bedeutet zum Beispiel:
      • Sie dürfen für den Verein Bank-Geschäfte machen.
      • Sie dürfen für den Verein reden.
      • Sie dürfen für den Verein Sachen bestimmen.

      Der Aufsichts-Rat bestimmt:
      Wie viel Geld der Vorstand für seine Arbeit bekommt.

    • Der Aufsichts-Rat muss darauf achten:
      Das der Verein sich an diese Regel hält:
      Wann gute Ideen und Projekte gefördert werden.
    • Er sagt der Mitglieder-Versammlung seine Meinung dazu:
      Ob der Vorstand und das Kuratorium gut gearbeitet haben.

§ 11 Das Kuratorium

Ein Kuratorium ist eine Gruppe.
In der Gruppe arbeiten Personen aus vielen verschiedenen Vereinen.
Die Gruppe bestimmt: Welche Ideen und Projekte
Geld von der Aktion Mensch bekommen.

  1. Von jedem Mitglieds-Verein ist eine Person im Kuratorium.
     
  2. Es können aber noch mehr Personen gewählt werden.
    Damit sie im Kuratorium mitarbeiten.
    Das sollen Personen aus den Hilfe und Selbsthilfe Vereinen sein.
    Und es sollen Personen vom ZDF sein.

    Dann wird noch eine Person gewählt.
    Diese Person soll die Mitglieder vom Kuratorium beraten
    Sie darf aber nicht mitbestimmen.

  3. Die Mitglieder vom Kuratorium werden für 4 Jahre gewählt.
    Sie werden von der Mitglieder-Versammlung gewählt.

    Wenn ein Mitglied vom Kuratorium nicht mehr mitarbeiten will.
    Dann muss ein Ersatz-Mitglied bestimmt werden.
    Das macht der Aufsichts-Rat.

  4. Die Mitglieder vom Kuratorium können entlassen werden,
    bevor die 4 Jahre vorbei sind.
    Darüber muss die Mitglieder-Versammlung bestimmen.
    Dafür müssen alle Mitglieder von der Mitglieder-Versammlung sagen:
    Die Mitglieder vom Kuratorium sollen entlassen werden.
     
  5. Ein Mitglied vom Kuratorium kann sein Amt niederlegen.
    Das bedeutet: Das Mitglied will für den Verein nicht mehr arbeiten.
    Dann muss es einen Brief an den Vorstand schreiben.
     
  6. Die Mitglieder wählen die Stell-Vertreter von der Chefin
    oder dem Chef vom Kuratorium
     
  7. Das Kuratorium kann nur dann Abstimmungen machen:
    Es müssen mehr als die Hälfte der Mitglieder mitmachen.
    Das bedeutet zum Beispiel:
    • Wenn das Kuratorium 7 Mitglieder hat.
      Dann müssen bei der Abstimmung
      mindestens 4 Mitglieder mitmachen.

    Das Kuratorium kann nur dann Sachen bestimmen:
    Die Mehrheit von den Mitgliedern muss für eine Sache sein.

    Bei Stimmen-Gleichheit bestimmt der Chef vom Kuratorium.
    Stimmen-Gleichheit bedeutet zum Beispiel:
    Bei einer Sache stimmen 2 Personen für Ja
    und es stimmen 2 Personen mit Nein.

  8. Das Kuratorium bestimmt über viele Sachen.
    Manche Sachen sind aber nur für das ZDF wichtig.
    Denn das ZDF und die Aktion Mensch
    machen zusammen die Lotterie.
    Über diese Sachen bestimmen nur die Mitglieder vom ZDF.
    Wenn die anderen Mitglieder das nicht gut finden,
    dann muss der Aufsichts-Rat darüber sprechen.
     
  9. Die Mitglieder vom Kuratorium arbeiten ehren-amtlich.
    Das bedeutet: Sie bekommen kein Geld für ihre Arbeit.
     
  10. Bei den Treffen vom Kuratorium darf der Vorstand dabei sein.
    Er darf bei den Treffen mitreden.
    Aber er darf nicht mitbestimmen.

    Das Kuratorium muss dem Vorstand sagen,
    wann ein Treffen ist.
    Das Kuratorium kann auch sagen:
    Der Vorstand darf heute nicht dabei sein.
    Dafür muss es aber einen wichtigen Grund geben.

  11. Für die Arbeit vom Kuratorium gibt es Regeln.
    Diese Regeln heißen: Geschäfts-Ordnung.
    Der Aufsichts-Rat muss über die Regeln abstimmen.
    Er muss sagen: Die Regeln sind in Ordnung.

§ 12 Aufgaben von dem Kuratorium

  1. Das Kuratorium bestimmt: Welche Ideen und Projekte
    Geld von der Aktion Mensch bekommen.
    Dabei muss sich das Kuratorium an Regeln halten.
    Die Regeln hat die Mitglieder-Versammlung gemacht.
    In den Regeln steht zum Beispiel:
    • Wann gute Ideen und Projekte gefördert werden.
    • Wie viel Geld gute Ideen und Projekte bekommen können.
  2. Das Kuratorium und der Vorstand überlegen zusammen:
    • Welche Projekte und Ideen kann die Aktion Mensch
      noch unterstützen.
    • Welche Sachen noch wichtig sind,
      damit es Menschen mit Behinderung in diesem Land gut geht.
      Und was die Aktion Mensch dafür tun kann.

    Sie schreiben zusammen neue Regeln dafür:

    • Wie kann man noch besser prüfen,
      welche guten Ideen und Projekte Geld bekommen sollen.

    Diese Regeln geben sie der Mitglieder-Versammlung.
    Die Mitglieder-Versammlung bestimmt dann:
    Die Regeln sind gut.
    Oder die Regeln sind nicht gut.

  3. Das Kuratorium berät den Vorstand.
    Zusammen müssen sie überlegen:
    So soll gute Öffentlichkeits-Arbeit sein.
    Damit andere Vereine und Projekte wissen:
    • Dafür gibt die Aktion Mensch Geld.
    • Das muss ein anderer Verein tun,
      damit er Geld für eine gute Idee bekommt.

    Das Kuratorium kann zum Beispiel sagen:
    Für diese Sachen soll keine Öffentlichkeits-Arbeit gemacht werden.
    Dann darf der Vorstand dafür keine Öffentlichkeits-Arbeit machen.

  4. Das Kuratorium muss 1 Mal im Jahr einen Bericht schreiben.
    In dem Bericht steht:
    Das hat das Kuratorium in diesem Jahr gemacht.
    Diesen Bericht bekommt der Aufsichts-Rat.

§ 13 Berichte über die Treffen von den Gruppen

Wenn die Gruppen sich treffen,
müssen sie einen Bericht schreiben.
In dem Bericht muss stehen:

  • Über diese Sachen haben die Gruppen gesprochen.
  • Über diese Sachen haben die Gruppen abgestimmt.
  • Diese Sachen wollen die Gruppen machen.

Die Berichte müssen unterschrieben werden.
Diese Personen müssen unterschreiben:

  • die Chefin oder der Chef von der Gruppe
  • die Protokoll-Führerin oder der Protokoll-Führer
    Das ist die Person, die den Bericht geschrieben hat.

§ 14 Das Geschäfts-Jahr

Das bedeutet: Ein Geschäfts-Jahr sind 12 Monate.
Nach 12 Monaten muss der Verein einen Jahres-Abschluss machen.
Ein Jahres-Abschluss ist ein Bericht.
Darin steht: Wie viel Geld der Verein bekommen hat.
Und wie viel Geld der Verein ausgegeben hat.

Und er muss einen Sach-Bericht schreiben.
Danach fängt ein neues Geschäfts-Jahr an.

Bei dem Verein Aktion Mensch ist das Geschäfts-Jahr 1 Kalender-Jahr.
Das bedeutet: Das Geschäfts-Jahr fängt am 1. Januar an.
Und es ist am 31. Dezember zu Ende.

§ 15 Eine Satzungs-Änderung oder die Auflösung vom Verein

Die Satzung sind die Regeln vom Verein Aktion Mensch.
Die Mitglieder-Versammlung kann diese Regeln ändern.
Und sie kann den Verein auflösen.
Dafür braucht sie viele Stimmen von den Vereins-Mitgliedern.

§ 16 Der Verein wird aufgelöst

Der Verein Aktion Mensch hat viel Geld.
Wenn der Verein aufgelöst wird,
bekommt diese Gruppe das Geld:

  • die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der freien Wohlfahrts-Pflege

In der Gruppe sind viele verschiedene Vereine.
Diese Vereine machen alle viele Dinge
für Menschen mit und ohne Behinderung.

§ 17 Ab dann gelten die Regeln vom Verein

Die Regeln von dem Verein Aktion Mensch gelten ab 4. Mai 2011.